Kündigung per Einschreiben/persönlich durch Boten mit Zeugen

Guten Abend,
gilt die Übergabe bzw. der Einwurf der Kündigung eines Mietvertrages durch einen Boten, z.B. einen Freund mit einem weiteren Zeugen als sicherer als, z.B. ein Einwurfeinschreiben, wenn beide Zeugen sich vor der Übergabe und dem Verschluss des Umschlages den Inhalt angesehen haben?
In diesem Fall könnte der Vermieter nicht selber mit Zeugen hingehen, weil er nicht vor Ort ist. Er würde die unterschriebene Kündigung zunächst dem Freund schicken, der diese mit einer weiteren Person gelesen zustellen würde.
Sicher?

Wäre sehr dankbar für eine kurze Beurteilung.

Grüße,
Zahira

Hallo!

Ja, es ist (fast)vergleichbar sicher wie eine Zustellung mit dem Gerichtsvollzieher.

Hier würde es dem Empfänger schwer fallen später zu behaupten, Es wäre kein Schreiben im Briefumschlag enthalten gewesen oder der Brief wäre gar nicht bei ihm eingegangen .

MfG
duck313

Es ist sicherer, trotzdem gibt es auch weitere Fallstricke: https://www.anwalt.de/rechtstipps/poststreik-und-die-zustellung-von-kuendigungen-im-mietrecht_070041.html

mfg M.L.

Hallo,

nicht alle Inhalte von Briefen darf man Freunden oder Bekannten anvertrauen.
Datenschutz gilt auch für Vermieter / Mieter.

Aber egal, wozu gibt es denn den Gerichtsvollzieher und die Postzustellungsurkunde?
Kosten liegen irgendwo bei 10€.

Dafür bekommst du eine sicher zugegangene Kündigung mit Urkunde.
(Der GV stellt sicher zu, auch unter der Tür durchgeschobene Briefe gelten als rechtskräftig zugestellt. Zudem wird der Inhalt des Briefs dokumentiert. Für etwas mehr Geld - aber mit ggf. 2 Wochen Verzögerung - fährt der GV sogar persönlich zur Übergabe des Briefs dahin).

Hast Du grad mal irgendeinen Hinweis zur Hand, dass irgendein Gesetz mir verbietet, meinem Kumpel von der Kündigung zu erzählen? Ich kann das leider nirgendwo erkennen.
Gruß
anf

Tach,

ist es nicht so, dass alleine schon Name und Anschrift personenbezogene Daten sind?
Dazu noch die Angaben, dass ein MV besteht und zum tt.mm.jjjj gekündigt wird.

Ich weiß nicht, wie weit der Datenschutz da greift.

Ich wollte das auch nicht weiter diskutieren, denn es gibt ja eine sehr sichere ALternative der Kündigungszustellung.

Der Datenschutz gilt für öffentliche Stellen und juristische Personen. Zudem geht es um elektronische Datenverarbeitung:
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__1.html

Ich kann hier nirgends irgendwas finden, was dem entspricht. Der Bote und Zeuge MUSS doch informiert sein, wie soll er denn sonst seinen Auftrag erledigen? Und es wäre natürlich auch völlig weltfremd, wenn der Datenschutz sogar in den persönlichen Bereich wirken würde.
Gruß
anf

Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen link!
:slight_smile:

Ich schliesse mal aus den mehrfachen bestätigenden Rückmeldungen, dass das auch in der Praxis so bewährt ist.
Danke auch Dir!

Danke für die Richtigstellung. Tatsächlich habe ich diesen Punkt, auch wenn der Gedanke zunächst einleuchtet, noch nirgends gefunden.