Guten Abend,
gilt die Übergabe bzw. der Einwurf der Kündigung eines Mietvertrages durch einen Boten, z.B. einen Freund mit einem weiteren Zeugen als sicherer als, z.B. ein Einwurfeinschreiben, wenn beide Zeugen sich vor der Übergabe und dem Verschluss des Umschlages den Inhalt angesehen haben?
In diesem Fall könnte der Vermieter nicht selber mit Zeugen hingehen, weil er nicht vor Ort ist. Er würde die unterschriebene Kündigung zunächst dem Freund schicken, der diese mit einer weiteren Person gelesen zustellen würde.
Sicher?
Wäre sehr dankbar für eine kurze Beurteilung.
Grüße,
Zahira