Kündigung trotz einer BV Standortsicherung?

Hallo zusammen,
unser BR hat neulich eine BV abgeschlossen, die u.a. eine Standortsicherung beinhaltet. Da es um unser Betrieb nicht besonders gut steht befürchten manche der Beschäftigten, dass es trotz dieser BV in der nächsten Zeit zur Kündigungen kommen kann (weniger Aufträge, Abrufe der Kunden). Die BV sagt aus, dass alle heute am Standort sich beschäftigten Mitarbeiter von dieser Sicherung „betroffen“ sind.

Meine Frage - gibt es bestimmte Umstände, die eine Kündigung trotz dieser geltenden BV erlauben? Wenn ja - welche?
Ich weiß, dass wir z.B. im Falle einer Insolvenz diese BV sofort in die Tonne hauen können…

Wann ist eine Kündigung noch möglich (ausgenommen verhaltensbedingt natürlich).
Danke :slight_smile:

meist sind betriebsbedingte kündigungen auf einen zeitraum begrenzt.
weiter können meist änderungskündigungen (standort- oder funktionswechsel) erfolgen.

am einfachsten, du fragst den br zum inhalt der bv, wenn er „schwammig“ formuliert oder unverständlich ist.

pasquino

Viele Dank für Deine Antwort.
Das ist auch meine Vermutung - Änderungskündigung geht immer. Dann kommt es natürlich darauf an ob der AN sie annimmt oder ausschlägt. Beim Ausschlagen aber -> würde zumindest nicht in diesem Fall die BV greifen? Sonst gilt der Arbeitsvertrag eh als gekündigt.

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der BV ist jede Antwort Kaffeesatzleserei.

So können zB auch Änderungskündigungen außerhalb der in der BV vereinbarten Maßnahmen ausgeschlossen sein.
Im Zweifelsfall führt halt kein Weg daran vorbei, einen Fachmenschen für Arbeitsrecht vor Ort aufzusuchen, der/die alle notwendigen Unterlagen im Wortlaut einsehen kann.

&Tschüß
Wolfgang