Hallo Community,
weiss jemand, ob man seine Ueberstunden und restlichen Urlaubstage bei einer Kündigung ausgezahlt bekommen muss?
Danke vorab,
Vg
Hallo Community,
weiss jemand, ob man seine Ueberstunden und restlichen Urlaubstage bei einer Kündigung ausgezahlt bekommen muss?
Danke vorab,
Vg
Hi!
Beim Thema Urlaub ist es sehr einfach: Können die Urlaubstage nicht genommen werden, sind sie auszuzahlen - steht im § 7 Abs. 4 BUrlG.
Bei Überstunden wird es in aller Regel ebenfalls so sein, dass man sie vergütet bekommt, weil der Grundsatz „Arbeit gegen Geld“ auch hier gilt.
Allerdings gibt es hier (sehr wenige!) denkbare Konstellationen, die eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen könnten.
Im Zweifel wird man wissen müssen, was im Wortlaut zum Thema Überstunden vereinbart ist.
VG
Guido
danke Guido!