Kündigung Untermieter

Hallo,
wenn Mieter und Untermieter in derselben Wohnung wohnen, welche Kündigungsfrist hat der Mieter gegenüber dem Untermieter?

Hallo!

Schau selbst, was dazu im Gesetz steht :
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Untermiete, Typ 2

MfG
duck313

Auch ein Untermietvertrag ist ein Mietvertrag im Sinne des Mietrechts. Es gelten also die allgemeinen Vorschriften über das Kündigungsrecht. In Bezug auf die Kündigungsfristen sind die Untervermietung der gesamten Wohnung und die Untervermietung einzelner Räume zu unterscheiden. Solche Kündigungen fallen unter die Kategorie Sonderkündigungen.

Die Kündigungsfristen für einen Untermietvertrag in Bezug auf Haupt- und Untermieter sind relativ komplex. Sie sind im BGB auf unterschiedliche Rechtsvorschriften verteilt und nicht im Zusammenhang formuliert. Insoweit kommt es auf zahlreiche Details an. Pauschale Vorgaben gibt es nicht.

In der Regel beträgt die normale Kündigungsfrist 3 Monate. Dabei müssen beide Parteien darauf achten, dass das Kündigungsschreiben der anderen Partei spätestens zum dritten Werktag eines Monats zugegangen ist. Nur dann ist die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Beispiel: Geht die Kündigung bis 3. Januar zu, wird die Kündigung zum 31. März wirksam.

Anders sieht es hingegen aus, wenn es sich um möblierten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters handelt, dann beträgt die Kündigungsfrist vierzehn Tage zum Monatsende.