kündigung von provider-vertrag

hallöle miteinander,
nehmen wir an der x hat einen vertrag mit der y-provider-ag geschlossen… sein anchluß sollte zum 14.12. freigeschaltet werden… ohne den termin seitens des providers abzusagen erschien aber kein techniker… auf nachfrage hieß es dann, daß dies voraussichtlich erst am 02.01. stattfinden solle… nun heißt es, ein neuer termin steht noch nicht in aussicht… kann der x als konsequenz den vertrag kündigen?

thx

Hallo,
ohne angemessene Fristsetzung geht da nichts.
Auf Grund der Feier- und Brückentage würde ich den 07.01. als Fristende setzen.
Das macht man schriftlich und kündigt an, dass man bei Verstreichen der Frist den Vertrag außerordentlich kündigen wird.

danke für die antwort… schriftlich die fristsetzung in komi mit anderweitiger kündigung dann gleich an die kündigungsadresse des provideers schicken?

zudem: gerade mal gecheckt: am 17.12. kam eine mail mit der widerrufsbelehrung („Ihr Auftrag wird bearbeitet“)… den auftrag hat der x schon im oktober gegeben… auf welchen zeitpunkt / ereignisvorgang bezieht sich denn das widerrufsrecht? nicht wenn der x den auftrag gibt, sondern ab einem bestimmten bearbeitungsstand des providers?

Das ist in diesem Fall egal.
Es ist ja kein Widerruf weil du es dir anders überlegt hast, sondern eine außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung.

Sind überhaupt Arbeiten eines Technikers vor Ort nötig?
Das ist nämlich, z.B. bei bestehendem Anschluss, nicht immer der Fall.

Gruß
Bernd

DAS würde ich zuallererst klären. Ich würde sogar weiter gehen und behaupten, nicht nur „nicht immer“, sondern „fast nie“.

Gruß
Christa

naja, vor allem will der x aus dem vertrag raus… von daher wär der widerruf natürlich prima falls möglich…

nochmal eine frage zur fristsetzung und außeordentlichen kündigung: wenn der x nun schriftlich (per post) angekündigt hat, dass er bei Verstreichen der Frist (07.01.) den Vertrag außerordentlich kündigen wird und sein anschluß bis zum 07.01. nicht freigeschaltet wird - muß er dann einfach am 07.01. nochmal einen brief schicken in dem er außerordentlich kündigt? kann er sich dann gleich am 07.01. einen vertrag mit einem anderen provider abschließen?

thx

Moin.

  1. Ja, nach der verstrichenen Frist kann erst die fristlose, außerordentliche Kündigung erfolgen.
  2. Ja, er kann jederzeit einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen, muss aber damit rechnen, dass:
    a) Bei Abschluss vor dem 07.01. der ursprüngliche Anbieter doch noch den Anschluss schaltet
    b) Bei Abschluss nach dem 07.01. der ursprüngliche Anbieter sich meldet und sagt, dass er die Kündigung nicht anerkennt, weil mehrfach Techniker bei Herrn X waren und Herr X nicht aufgemacht hat, weil ein Brief nicht angekommen ist, weil (such dir Grund / Ausrede aus!) … - das läuft dann auf einen Rechtstreit hinaus.

Das Herr X ja ein komplett erfundener Mensch ist, dürfen wir - um dieses Beispiel anschaulicher zu gestalten - auch gerne echte Firmennamen benutzen.
Wäre es z.B. die Telekom AG, dann sollte Herr X wissen: Jeder andere Anbieter von DSL benutzt für den Anschluss des Herrn X höchstwahrscheinlich auch ein Telekom-Kabel. Wenn man also bei der Telekom außerordentlich aus dem Vertrag herauskommt und dann z.B. bei 1&1 einen Vertrag macht, ist es wieder die Telekom, die für die Schaltung des Anschlusses verantwortlich ist. Nur mit dem Unterschied, dass bei Verzögerungen und Störungen Herr X sich immer und ausschließlich an 1&1 wenden muss, welche dann ihrerseits der Telekom Bescheid geben.
Nennt sich „Stille Post mit gegenseitigem Arschkartenzuweisen“.

punkt 2.) würde ja aber für den x vermutlich keine probs mit sich bringen, da er ja nur einen anbieter für seine dsl-letung haben kann oder? so oder so könnte er ja sonst bei dem neu gewählten provider sein 14tägiges widerufsrecht geltend machen… oder würde die telekom seinem aktuell verzägernden provider mitteilen, daß sich ein anderer proider vor dem 07.01. gemeldet hat und sie mit der freischaltung seines anschlusses beauftragt hat? in dem fall wäre natürliche seine fristsetzung wenig glaubwürdig…

der x wird von o2 hingehalten und wollte zu 1&1 wechseln… die wechselseitige arschkartenproblematik von telekom und mir denen kooperierenden provider kennt er schon von o2 seufz

Keine Sorge, meist stehen genug Adern zur Verfügung, um auch zwei (und mehr) Anschlüsse gleichzeitig zu haben.

Nein. Wie gesagt: Mehr als ein Anschluss pro Wohnung ist möglich. In unserem als Dreifamilienhaus geplantem Haus sind exakt drei Anschlüsse direkt zur Vermittlungsstelle möglich, zwei weitere Anschlüsse wären „schaltbar über Ausgleichsadern“ (Ausgleichsadern kannste googlen, wenn du willst). Und da die Ansprüche zwischen 1927 und 2018 doch gestiegen sind, ist unser Dreifamilienhaus mittlerweile nur noch ein Haushalt. Wir könnten als 5 DSL Anschlüsse gleichzeitig beantragen, bekommen und bezahlen.

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit könnte es aber eher „an der letzten Meile“ liegen. Wenn wirklich ein Technikerbesuch nötig ist (das wird einem explizit so geschrieben, meist ist es nämlich nicht nötig!), dann ist es ein Tehniker des Betreibers deines Hausanschlusses als Teil der „letzten Meile“. Und das wird dann ein Techniker im Auftrag der Telekom sein.
Oder gibt es eine offizielle Begründung, warum es noch nicht funktioniert?

die offiziielle begründung gegenüber dem x warum der telekom techniker sich verzögert ist irgendwas mit mobllität seitens der telekom gewesen… irgendwas, was sich ändert oder so…

in sachen anbieterwechsel würde der x also keine info-querschläger bei einem 1&1 auftrag via telekom zu o2 fürchten… dann wärs ja eigentlich am besten, wenn er möglichst früh an 1&1 den auftrag gibt, um auch möglichst früh wieder internet zu haben… selbst im schlimmsten falle (o2 behauptet die am 07.01.19 verschickte außerordentliche fristlose kündigung nicht bekommen zu haben), kann er ja bei 1&1 monatlich kündigen…