Kündigung vorher ankündigen? Kann Arbeitgeber vorher kündigen?

Hallo,
ein Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Dieser hat im September eine neue Arbeitsstelle ab 01.01.2016 gefunden und den Vertrag bereits unterschrieben. Somit wäre die fristgerechte früheste Kündigung ab November 2015 möglich.
Der Arbeitnehmer hat einen guten Draht zum Vorgesetzten und zum Team, das Unternehmen wird definitiv im Guten verlassen.
Nun zur Frage:
Sollte der Arbeitnehmer (der Fairness halber) seinen Chef VOR Abgabe der Kündigung - also bereits im Oktober - von seiner bevorstehenden Kündigung informieren wollen, könnte der Arbeitgeber dann eventuell schon vorher eine Kündigung aussprechen? Also könnte der Arbeitgeber bereits im Oktober (direkt nach Ankündigung der Kündigung) den Arbeitnehmer kündigen - aus wirtschaftlichen Gründen oder was auch immer?
Danke für Ihre Antwort - ich hoffe, meine Frage ist einigermaßen verständlich formuliert :smile:

Ist eine Frage des Stils. Gesetzlich sind die genannten Fristen ja Mindestfristen, man kann ohne weiteres also jetzt schon zum 31.12 kündigen. Und wenn man sich mit den Leuten bisher gut verstanden hat, halte ich es erstens für gutes Benehmen gleich nach einer Zusage zu informieren daß man beabsichtigt zu gehen und zweitens ist dann auch nicht mit Racheaktionen des Chefs zu rechnen. Allerdings rate ich an, erst dann wirklich zu kündigen, wenn man den neuen Arbeitsvertrag schriftlich in Händen hat. Ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.

Hallo,

du kannst jederzeit eine Kündigung abgeben, die zum 31.12. gilt. Die Fristen gelten ja nur als Minimum, nicht als Maximum.

Gruß,
Steve

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, das mit der Mindestfrist war mir so gar nicht bewusst, wieder was dazu gelernt :smile:
Kann jedoch - sollte der Arbeitnehmer jetzt schon zum 31.12. kündigen - der Arbeitgeber bereits mit 4 Wochen zum Monatsende (das wäre also aktuell zum 31.10.) kündigen? z.B. aus wirtschaftlichen Gründen??

Vielen Dank, Steve! Wusste ich bis dato nicht, dass es als Min.-Frist gilt!

Nein, kann er nicht so einfach.

Hallo,

erstens würde ich den alten Chef in dem Augenblick informieren, wenn der neue Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben vorliegt.
Zweitens kann der alte Chef die fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers nicht als Grund für eine vorgezogene Kündigung seinerseits nehmen.
Er kann natürlich aus anderen Gründen kündigen, etwa fristlos wegen Diebstahl. Das könnte er ja sowieso immer.
Wenn durch die Kündigung die Stimmung umkippt, dann könnte ein fieser Chef sowas versuchen, indem er lügt.
Aber würde er sich auf solch ein riskantes Unterfangen einlassen? Wozu so einen Ärger? Es würde dann wegen vielleicht einem Monat einen Prozess geben, den der AG nur durch Lügen und Betrügen gewinnen kann - wenn das aber heraus kommt, wird es teuer und gibt Ärger.

Gerade bei einem bislang guten Verhältnis sollte man fair und kollegial handeln. Schließlich wird die Kündigung zur Mehrbelastung für die alte Firma führen, eine Zeit lang. Und je eher man Bescheid gibt, desto eher kann man sich um Ersatz kümmern, man sollte also eigentlich dankbar sein.