Kundigung; wann kann ich gehen?

Ich hoffe, ich kann die Frage einigermaßen verständlich formulieren, da mir die Sache doch einigermaßen kompliziert erscheint:

Ich möchte meine derzeitige Anstellung zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Vertraglich vereinbart ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, das heißt ich könnte frühestens zum 01.06.2010 kündigen.
Nun habe ich natürlich schon eine neue Stelle, die ich so schnell wie möglich antreten möchte.
Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass meine Chefs mich (berechtigterweise) nicht früher aus dem Vertrag entlassen werden.
Ich habe nun vor, Ihnen meine Kündigung Ende dieses Monats bekanntzugeben, nachdem ich den Vertrag in der neuen Firma unterschrieben habe.
Bis zu meinem Kündigungstermin (01.06.) stehen mir noch 11 Arbeitstage (Mo- Fr) Urlaub zu.
Ist es möglich, mit diesem Urlaub meine Kündigungsfrist zu verkürzen? Denn wenn ich diesen antrete, bin ich zwar auch früher aus dem Unternehmen, kann aber während des Urlaubs nicht meine neue Stelle antreten.
Ich wüsste nun gern, was es für mich für Möglichkeiten gibt, so schnell wie möglich in dem neuen Betrieb anfangen zu können.
Vielleicht wäre auch ein Aufhebungsvertrag eine Variante? Aber was passiert dann mit dem Urlaub?

Ich hoffe, jemand hat sich durch mein Tohuwabohu kämpfen können und hat einen Tipp für mich, da ich leider auf diesem Gebiet eine ziemliche Niete bin :wink:

Für Antworten oder Ratschläge bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.

Liebe Heike

Ich weiß leider auch nur, dass dein Urlaub auf die Kündigungszeit angerechnet wird.
Aber wie das im Fall eines Aufhebungsvertrag aussieht,
kann ich auch nicht sagen.
An deiner Stelle würde ich mich mit einem Mitarbeiter vom Arbeitsamt unterhalten.
Die müssen doch am besten wissen wie du das Problem sinnvoll löst.
Mach einfach mal einen Termin aus, die müssen auch Leuten in deiner Situation helfen können.
Falls du in einer Gewerkschaft organisiert bist, dann können diese Leute dir auch auf jeden Fall sagen wie du dich richtig verhälst.
Vielleicht bekommst du auch Auskunft wenn du kein Mitglied bist.
Einfach mal dort anrufen.
Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute im neuen
Job.

Gruß Mary-Anne

Hallöchen. Sorry, dass ich jetzt erst antworte aber ich war eine Weile nicht hier. Leider kann ich Dir das auch nicht beantworten, da ich mich nicht mit den Gesetzen auskenne. Ich hatte aber schon mal so eine Situation, da bin ich zu meinem Chef gegangen und habe alles mit Ihm klären können. Frag Ihn einfach, hast ja nix zu verlieren. Tut mir leid, dass ich keine brauchbaren Tipps für Dich habe…aber ich wünsche Dir alles Gute.
LG Katja