Hallo, ich hoffe jemand kann mir mit meiner Frage helfen:
Mein Freund hat zusammen mit seinem Bruder im Dezember 2011 ein Mehrfamilienhaus erworben, in dem sich 3 vermietete Wohnungen befinden.
Im Juli werden wir nun heiraten (war zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht der Fall). Da ich aus Österreich komme und er zur Zeit bei seinen Eltern wohnt, möchten wir in das OG des Hauses einziehen, der Eigenbedarf besteht (Heirat, keine Alternative zum Wohnen). Dort befindet sich eine Wohnung (40qm) und eine noch kleinere Wohnung (20qm), beide an dieselbe Mieterin vermietet. Wir würden gerne die Wohnungen zusammenlegen und zusätzlich den Dachboden ausbauen.
Meine Frage ist nun: Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall zulässig? Wir würden natürlich die im Mietvertrag bestehenden Kündigungsfristen einhalten (die alten Mietverträge wurden übernommen). Ich habe von einer besonderen Sperrfrist von 3 Jahren gelesen, trifft das in unserem Fall zu?
Danke für alle Antworten!
Cornelia