Hallo. Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Wir wurden im Mai 2010 von unserem neuen Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Er wolle unsere Wohnung komplett sanieren und dann selber bewohnen. Wir sind dann demzufolge im September 2010 auch ausgezogen.
Nun, knapp 1,5 Jahre später, nachdem die Wohnung komplett saniert wurde, wird sie über einen Immobilienmakler im Internet als Erstbezug nach Sanierung zur Vermietung angeboten.
Können wir Schadensersatzansprüche geltend machen wg. vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung?
Wie lauten die Fristen, ab wann der Vermieter seine Wohnung nach Eigenbedarfskündigung wieder weitervermieten kann?
Hallo Mirko.
Wenn sie einen Schaden nachweisen können, können sie diesen geltend machen, falls der Eigenbedarf vorgetäuscht gewesen sein sollte. Der Nachweis des vorgetäuschten Eigenbedarfs gelingt in der Praxis sehr selten. Der Vermieter wird sich evtl. darauf berufen, dass sich seine Pläne geändert haben.
Hallo,
anscheinend ist das der typische Fall einer " Entmietung".
Der Vermieter hätte erst selbst in die Wohnung einziehen müssen, hat er das nicht getan, war es ein vorgetäuschter Eigenbedarf.
War die Wohnung zwischendurch bewohnt?
Was stand im Kündigungsschreiben?
Diese Angaben brauche ich noch, um eine genaue
Information zu geben.
Es könnte auch eine Anzeige wegen Betrug in Betracht kommen.
Schreib doch bitte noch einmal.
Viele Grüße
Llissy
die Wohnung war zwischenzeitlich nicht bewohnt und wird jetzt als Erstbezug nach Renovierung angeboten. Im Kündigungsschreiben stand: „… Kündigung wegen Eigenbadarf … hiermit kündige ich Ihre Wohnung, da ich sie selbst bewohnen möchte… und die weitere Wohnung durch meine Lebenspartnerin bewohnt werden soll.“
Es wurde auch eine zweite Wohnung gekündigt, die wohl jetzt von beiden gemeinsam genutzt wird, Unsere wird aber jetzt als Erstbezug nach Renovierung angeboten.
früher gab es mal eine Frist von 3 Jahren, wo der neue Eigentümer nicht kündigen durfte. Weiß aber nicht, ob die noch gilt.
Aber ihr könnt auf jeden Fall Schadensersatz geltend machen, da der Eigentümer scheinbar vorsätzlich gehandelt hat.
Du solltest auf jeden Fall mal mit deinen Anwalt reden.
Hallo Mirko,
damit ist die Sache eindeutig.
Der Grund für den Eigenbedarf ist nicht klar definiert.
Es müsste z.B.der kürzere Weg zum Arbeitsplatz, oder ein anderer triftiger Grund angegeben sein.
Für die Renovierung bei Eigenbedarf werden höchstens 4-6 Wochen eingeräumt.
Das war eine typische „Entmietung“.
Damit hast du Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich arglistige Täuschung im Zivilrecht, im Strafrecht ist es Betrug.
Nimm dir dafür einen Anwalt. Schadenersatz hast du auch für Eigenleistungen (Renovierungsarbeiten, das Ein und Auspacken der Umzugskartons usw.)
Falls die neue Wohnung teurer ist (Mietzins) findet das auch Berücksichtigung.
Lass den Anwalt einen Brief schreiben, indem deine Ansprüche dargelegt werden, zahlt der ehemalige Vermieter nicht, reiche Klage ein.
Ich drücke dir die Daumen und lass nicht locker!
Viele Grüße
Llissy
Hallo Mirko,
leider nicht, ich wohne am anderen Ende der Republik.
Es macht Sinn, wenn du einen Fachanwalt für Mietrecht
nimmst.
Einer mit Biss wäre gut.
Vielleicht kann dir ein anderer „Kollege/in“ weiterhelfen.
Ich drück dir ganz fest die Daumen.
Viele Grüße
Llissy