Kündigung wegen Insolvenz

Folgende Situation möchte ich gerne mal gedanklich durchspielen:

nehmen wir mal an, die Hälfte der Belegschaft einer Firma wird auf Grund von Insolvenz -aber unter „Einhaltung des Sozialplans“ (???)-  unerwartet gekündigt.

Darunter Mitarbeiter mit knapp 20-jähriger Betriebzugehörigkeit,  Alterssicherung und besonderem Kündigungsschutz (Alter).
Andere Mitarbeiter, teilweise weitaus jünger auch ohne Familie und weniger lange in der Firma, bleiben ungekündigt. Das heißt, alles was für die heutigen „Alten“ mal erkämpft u. tariflich gesichert wurde wäre plötzlich unwirksam. Qualifikation, langjährige Erfahrung blieben unberücksichtigt.

Begründung der Entlassungen wäre:
Stillegung einer Produktionslinie, (Personal?)-Kostensenkung um die 50:50 Chance einer Übernahme zu erhöhen ( Interessenten vorhanden) ansonsten müsste der Betrieb in Kürze geschlossen werden. 
Mit einer Abfindung wäre auch nicht zu rechnen, da nicht mehr ausreichend Kaptial   vorhanden. 

Würde es sich lohnen da noch für etwas zu kämpfen? Wie könnte man sichergehen dass eine Firma den Sozialplan tatsächlich eingehalten hat? Müsste die älteren AN nicht um eine Abfindung kämpfen auch wenn die finanzielle Lage mieserabel scheint?? 

Wären nach einer Übernahme alle Ansprüche erloschen? 

Eure Meinung ist mir wichtig, 

danke schon mal

Gruß Petra

Servus,

keine Antwort, aber die Bitte um Ergänzung um zwei aus der Sicht eines interessierten Mitlesers möglicherweise ganz wichtige Einzelheiten:

Ich glaube, es wäre hier für die Frage „Lohnt es sich, für irgendwas zu kämpfen?“ noch ganz wichtig zu wissen, warum „Sozialplan“ in Deinem Posting in Anführungszeichen steht. Gibt es denn einen Sozialplan? Wenn ja, warum ist es ein „Sozialplan“ in Anführungszeichen?

Außerdem wäre es glaub ich auch nützlich zu wissen, von wem gekündigt wird: Von einem Insolvenzverwalter, der sowas im Dutzend durchzieht, oder von der Geschäftsführung in Eigenverwaltung der Insolvenz, für die diese Aktion Neuland ist?

Schöne Grüße

MM

Ich ergänze gerne u.möchte gleich vorweg schicken den Sozialplan mit der Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung verwechselt zu haben. Damit sind die Gänsefüßchen sicher verständlicher.

Insolvenz in Eigenverwaltung wäre es in diesem Beispiel, wobei man davon ausgehen kann das sehr erfahrene Berater bezgl. Insolvenz/Sanierung vor Ort sind.

Servus,

noch eine Einzelfrage: Das „erkämpft und tariflich gesichert“ klingt nach Betriebsrat. Wenn es einen solchen gibt, ist dieser angehört worden und ihm sind Einzelheiten dazu bekannt, wie die Sozialauswahl vorgenommen worden ist. Damit ließe sich eher beurteilen, ob eventuell eine Kündigungsschutzklage rentabel wäre.

Gegenüber den gekündigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die konkreten Einzelheiten zur Sozialauswahl nicht offenlegen.

Da offenbar einzelne Betriebszweige weitergeführt werden sollen, scheint ein wenig Masse da zu sein; es könnte bei einer Kündigungsschutzklage ein klein wenig davon zu holen sein. Andererseits muss man da (falls man sich anwaltlich vertreten lassen will, was hier sicher sinnvoll ist) in einen RA investieren, ohne dass es so sehr wahrscheinlich ist, dass eine Kündigungsschutzklage einen besonders hohen oder überhaupt einen Ertrag hätte.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Hallo MM

Gegenüber den gekündigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber
die konkreten Einzelheiten zur Sozialauswahl nicht offenlegen.

Das ist so pauschal leider falsch. Spätestens im Kündigungsschutzprozess muß der AG die Kriterien seiner Sozialauswahl und die Anwendung auf den jeweiligen Kläger vollständig offenlegen. Das folgt aus der abgestuften Darlegungs- und Beweislast" im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Zwar hat sich das BAG dazu noch nicht geäußert, aber das liegt daran, daß Kommentierung und Untergerichte dies einheitlich sehen und somit kein Bedarf einer grundsätzlichen Klärung durch das BAG besteht.
Stellvertretend ein Urteil aus meiner Region in einem fall, der seinerzeit für viel Aufsehen (und unberechtigtes Arbeitgebergejammere) geführt hat:
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2011/06/16…

Da offenbar einzelne Betriebszweige weitergeführt werden
sollen, scheint ein wenig Masse da zu sein; es könnte bei
einer Kündigungsschutzklage ein klein wenig davon zu holen
sein. Andererseits muss man da (falls man sich anwaltlich
vertreten lassen will, was hier sicher sinnvoll ist) in einen
RA investieren, ohne dass es so sehr wahrscheinlich ist, dass
eine Kündigungsschutzklage einen besonders hohen oder
überhaupt einen Ertrag hätte.

Da vor dem ArbG kein Anwaltszwang besteht, ist es zumindest eine Möglichkeit, mit der Beauftragung eines Anwaltes bis zum Gütetermin zu warten und so die Kriterien der Sozialauswahl in Erfahrung zu bringen.
Allerdings muß man dem UP auch bescheinigen, am falschen Platz gespart zu haben, wenn kein Rechtsschutz im Arbeitsrecht besteht - sei es durch private RSV oder Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Schöne Grüße

&Tschüß

MM

Wolfgang

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Vielleicht hilft auch das weiter: http://www.recht.help/informationen/arbeitsrecht/betriebsbedingte-kuendigung/