Guten Morgen,
angenommen eine Frau ist in einem Reinigungsbetrieb angestellt.
Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag nach §14 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz.Der ist anfang Januar zum dritten mal verlängert worden. Wie lange wäre ihre Kündigungsfrist?
Danke
Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag nach §14 Abs.2
Teilzeit- und Befristungsgesetz.Der ist anfang Januar zum
dritten mal verlängert worden. Wie lange wäre ihre
Kündigungsfrist?
nehmen wir an, dass die voraussetzungen einer sachgrundlosen verlängerung vorliegen, dann ist eine ordentliche kündigung gesetzlich nicht vorgesehen.
die parteien können nat. die möglichkeit der ordentlichen kündigung vereinbaren, dann gilt -ohne genauere vereinbarung- § 622 II bgb. also beträgt die frist einen monat zum ende des kalendermonats (wenn vertraglich die kündigungsmöglichkeit vereinbart).
die außerordentliche kündigung bleibt daneben möglich, § 626 bgb.
ansonsten endet das arbeitsverhältnis mit zeitablauf, § 620 I bgb.
nehmen wir an, die Frau ist wegen Burnout und Mobbing krankgeschrieben worden.
In der Firma werden fast alle fertig, gemacht haben aber angst etwas zu unternehmen.
Nur die eine Frau hat sich mit dem VA angelegt.
Ob das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist?
weiß ich nicht, was heißt denn „anlegen“ ? hat sie die arbeit niedergelegt, den VA beleidigt oder veprügelt o.ä. ?
mal angenommen sie hat sich geweigert für die volle Zeit zu Arbeiten und dafür nur die hälfte an Lohn zu bekommen. Darauf hätte er sich, ihrer Meinung nach, bedrohlich vor sie gestellt und gesagt, wenn er das will dann muß sie das auch machen sonst gibt es eine abmahnung.
Die Frau hat jetzt psychische Probleme.
Möchte von der Firma weg.
Ab zum Anwalt
Hi!
Möchte von der Firma weg.
Dann sollte sie zügig zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und das Ganze mit allen verfügbaren Details mit ihm durchsprechen.
Es ist aus der Ferne nicht zu beurteilen, zumal der Chef vermutlich eine andere Wahrnehmung der Dinge hat als die Mitarbeiterin…
Gruß
Guido