Kündigungfrist von Untermieter in möblierter Wohnung (Sonderkündigung möglich?)

Liebe Forumshelfer,
ein bisschen konnte ich mich schlau machen über das o.g. Thema. Trotzdem stehen noch leider Fragen offen.

Konnte wegen Folgen eines unverschuldeten, schweren Verkehrsunfalles Wohnung nicht mehr zahlen. War angewiesen, einen Untermieter aufzunehmen.

Trotz Vorgesprächen als auch schriftlichen Vereinbarungen bzgl. Putzpflichten und adequaten Verhaltensweisen, hält sich dieser nicht an das Geringste. Er verusacht viel Dreck, den er nie wegputzt, viele Kosten durch verschwenderisches Verhalten (z.B. jedes Paar Socken extra mit langem Waschgang…Waschmaschine läuft teilweise 10 mal am Tag), und skypt mit seinem Heimatland teilweise 5 Std. am Stück laut bis spät in die Nacht (täglich).

Durch den Unfall und des u.a. erlittenen Knalltraumas hat sich auch eine Hyperakusis entwickelt, die Störgeräusche stark verstärkt wahrnehmen lässt.

Das eh schon extrem rücksichtslose und laute Verhalten ist somit für mich absolut unerträglich.

Aus diesem Grunde habe ich dem Untermieter am 5.7.2019 mit der Frist von 16 Tagen (14 wären auch schon zulässig) gekündigt. Es handelt sich um eine vollmöblierte Wohnung.

Da es für mich als noch ziemlich Unfallgeschädigter unerträglich ist, diesen lauten und rücksichtslosen und dreckverursachenden Elefanten ständig um mich zu haben, lebe ich seit 1 Monat im Outback /übernachte im Walt und halte mich draussen auf.

Klingt strange, ist aber so. Mein Nervenkostüm ist wegen der Klage gegen den Unfallverursacher und auch wegen der PTBS eh schon ziemlich daneben. Kann die ständige Lärmsituation zu hause gar nicht mehr ertragen.

Untermieter ist ein reicher und egoistischer junger Kerl aus Südamerika, der vom Papi 6 Monate Europa-Urlaub bezahlt bekommt.

Er macht ein „Fake“ Praktikum bei der Firma, wo Papi Chef für Südamerika ist (große Pharmafirma). Diese hat sich auch im Vorfeld um sämtliche Bürokratie und die Wohnungssuche gekümmert.

Jetzt endlich die Frage: diese Firma (Niederlassung München) akzeptiert die Kündigung nicht an und willigt nur eine Kündigung zum 1.8.2019 ein (auch nur unter gewissen Umständen).

Die würden zur Not auch die Rechtsabteilung gegen mich auffahren, um das verwöhnte Bürschen noch zu einem längeren Bleiben bei mir zu animieren.

Ich selbst kann wie gesagt dort nicht mehr wohnen und bin finanziell unter dem Existenzminimum. Hartz 4 -Antrag gestellt, aber noch in der Prüfung.

Habe nun gelesen, dass der Untermietvertrag nicht zeitlich befristet sein darf, um diesen in der 14 Tägigen - Spezialfrist kündigen zu können.

Wer kennt sich nun zu diesem speziellen Fall aus? Kann der unerträgliche Kerl nun doch noch bis zum 1.8.19 die Wohnung blockieren, oder habe ich definitiv das Recht, ihn wie gekündigt am 22. 07. ausziehen zu lassen.

Ich kann nicht noch länger im Outback campieren und sonst komm ich nirgendst ohne viel Aufwand unter.

Es handelt sich um München BTW.

Beste Grüße vom WilliWillsWissen

kurz: bevor Du gegen 25 Rechtsanwälte mit Klageerhebung und Schadenerssatz…blabla
Akzeptiere den 01.08. und … Ruhe

Mein Tipp

Für solche Fragen ist es sinnvoll, sich erst einmal mit dem einschlägigen Gesetz zu befassen. Wir haben hier möblierten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters, damit §573C BGB Absatz 3


Das heißt: Kündigung ist möglich zum 15. des Monats mit Frist zum Monatsende. Demzufolge mußt Du es bis zum 31. Juli mit ihm aushalten. Kannst natürlich versuchen, ihn mit einer Zahlung zu früherem Auszug zu motivieren. Genau genommen ist Deine Kündigung sogar unwirksam, weil sie nicht fristgerecht ist, so daß er (wenn Du bis spätestens 15. August ordnungsgemäß kündigst) erst zum 1. September rausmüßte.

Jetzt mal ernsthaft, wir haben heute den 18.07. Was willst Du denn mit juristischen Schritten schneller erreichen? Das ist doch alles blanke Theorie. Bevor sich jemand die Sache auch nur angesehen hat, ist doch schon der 1.8. vorbei.

Hallo,
sind Wohnmobil mieten oder Pension teurer als Rechtsanwaelte, die noch 3 Monate lang den Fall bearbeiten? Mit der Firma die Kuendigung und den Auszug klaeren, dann ist der Mieter in 2 Wochen raus.