Kündigungsfrist - Definition von Monaten

Hallo miteinander,

ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Rechtskundiges bei folgendem Problem einen Ratschlag geben könnte:

Person A hat im März einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen. Beginn der 12-monatigen Mitgliedschaft ist der 1. März 2015.
Nun möchte A diese Mitgliedschaft kündigen. In dem Vertrag steht „…die Vereinbarung verlängert sich jeweils für die Dauer von 12 weiteren Monaten, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird.“

Person A war heute, am 30.11. im Studio und hat die schriftliche Kündigung vorgelegt. Hierbei sagte dann der Angestellte des Studios, dass er nicht weiß, ob die Kündigung schon zu spät sei. Denn der letzte Tag des Vertrages sei der 29. Februar 2016, heute sei aber der 30. November.

A war aber der Annahme, dass es sich bei den 3 Monaten Kündigungsfrist um Monate Dezember, Januar, Februar handelt, die naturgemäß unterschiedliche Tageszahlen haben.
Wie ist das zu bewerten? Im Vertrag steht als Kündigungsfrist 3 Monate drin - nichts von Kalendermonaten und auch nichts von der Tagesanzahl, die solch ein Monat haben muss.
A befürchtet nun, dass er nicht aus dem Vertrag herauskommt.

Wie sind die 3 Monate rechtlich gesehen zu definieren? Denn hier könnte ja am Ende Aussage gegen Aussage stehen: A hat das so verstanden, dass 3 Kalendermonate gemeint sind, das Studio könnte aber etwas anderes behaupten.

Besten Dank im Voraus für die Hilfe!

Gruß
Nasenbär00

Der Mitarbeiter sagte dann, dass A e

Obwohl ich dir auf die Frage keinen justitiablen Rat geben kann: Auf das Geschwafel von Angestellten im Fitnessstudio würd ich nichts geben.

Hallo,

Nun ja, aus meiner Sicht ist die Sachlage ziemlich einfach: der Tag der Vertragsverlängerung wäre der 1.März 2016. 3 Monate davor ist der 1.Dezember 2015. Der letzte mögliche Kündigungstag ist der Tag vor dem 1.12., also der gestrige 30. November.

Vielleicht lässt sich das ganze etwas entspannter betrachten, wenn man als hypothetischen Vertragsbeginn den 15.März 2015 nimmt. Der Vertrag würde sich am 15.03.16 verlängern. 3 Monate vorher wäre der 15.12.15, der letzte Kündigungstermin also der 14.12.15. Und auch hier ist es egal, ob der Februar nun 28 (29) oder 31 Tage hat.

Wenn man aber das Forum durchsucht, wird man einige finden, deren Fitness-Studios die gesetzlichen Regeln und sogar ihre AGB sehr frei auslegen und ziemlich flexibel ausdehnen wollen - vor allem, wenn der zahlende Kunde seinen Vertrag kündigen möchte.

Grüße

Hallo, so wie Du es hier darstellst, ist Deine Kündigung rechtens.
Du hast Dir Deine persönliche Übergabe natürlich schriftlich bestätigen lassen, oder ?

Du hast auch eine Kopie Deiner Kündigung als Empfang bestätigen lassen ?

Rechtlich gesehen…sind die drei Monate als Kalendermonate anzusehen.

Du hast korrekt gekündigt.

Zukünftig… Du musst nicht bis zum letzten Tag warten. Schließt Du heute einen Jahresvertrag ab, kannst Du ihn auch bereits nach einigen Monaten schon schriftlich kündigen.
„Hiermit kündige ich meinen Vertrag vom XX.XX.XXXX zum nächstmöglichen Termin, und bitte um eine schriftliche Bestätigung.“

MfG
Tom

Erstaunlich, was für Müll hier immer geantwortet wird. Fristen werden im BGB definiert, da steht im § 188

Soll heißen, wenn es keinen 30. Februar gibt, dann nimmt man ersatzweise den 29.

Hallo Tom,

ja. Der Typ hat einen Stempel drauf gemacht und mir eine Kopie gegeben.
Ja, ich gebe zu, ich habe es irgendwie veschwitzt früher zu kündigen, dann wäre ich auf der sicheren Seite gewesen.
Übrigens hatte ich in die Kündigung auch reingeschrieben, dass ich eine schriftliche Bestätigung möchte.

Der Typ im Studio sagte mir dann: wenn die Kündigung ok ist, dann bekomme ich ein SChreiben, sonst nicht. Ganz toll! Da muss ich jetzt noch selber hinterhertelefonieren ob das geklappt hat.
Dann wollte ich die Tel-Nr. von der Zentrale, die die Kündigung bearbeitet und darüber entscheidet. Aber die dürfen die nicht rausgeben.
Naja, das war mir eine Lehre. Low-Budget-Fitnesstudios mögen zwar billig sein, aber der Service und die Kundenbetreuung sind nicht so dolle…

Nochmals vielen Dank für Deine Antwort!

Gruß
Nasenbär

Ja, da hast du eigentlich auch recht. :smile:

Hallo an alle,

vielen lieben Dank für Eure Antworten.

Nun heißt es abwarten, ob da eine Kündigungsbestätigung kommt oder ob die es ablehnen. In diesem Fall wird dann aber Widerspruch eingelegt - Dank Euch gibt es viele Argumente für die Wirksamkeit der Kündigung.

LG
Nasenbär