mal angenommen, ein AN befindet sich außerhalb der Probezeit in einem unbefristeten AV, hat dieser AN immer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende oder ist die auch an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt, also z. B. bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zehn Jahren besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten?
Es kommt darauf an…
… was vereinbart wurde und ob die Vereinbarung rechtswirksam ist.
Hallo,
unter der Voraussetzung des § 622 Abs. 4 (tarifvertraglich) oder Abs. 6 BGB (arbeitsvertraglich) kann sehr wohl die KüFri dauerhaft auf die zwingende gesetzliche Mindestfrist des Abs. 1 ( 4 Wochen zum 15. oder Monatsende) begrenzt werden.
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe geht es darum, dass der AN kündigt und darum wie lange er noch im alten Unternehmen bleiben muss.
Wenn der AN kündigt gelten die besagten 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats.
Die Erhöhung der Fristen gilt nur für den AG, wenn dieser dem AN kündigt. Diese können im Falle eines vorliegenden Tarifvertrages auch nochmals höher als im Gesetzt zu Gunsten des AN sein.
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe geht es darum, dass
der AN kündigt und darum wie lange er noch im alten
Unternehmen bleiben muss.
War ja nicht sooo schwer zu verstehen.
Wenn der AN kündigt gelten die besagten 4 Wochen zum 15. oder
letzten Tag eines Kalendermonats.
In dieser Pauschalität falsch !
Die Erhöhung der Fristen gilt nur für den AG, wenn dieser dem
AN kündigt.
In dieser Pauschalität falsch!
Es ist sehr wohl möglich und durchaus üblich, daß für AG und AN arbeitsvertraglich oder tariflich gleichlaufende höhere KüFri vereinbart werden.
Sorry, aber wenn Du offensichtlich keine Ahnung bzw. bestenfalls Halbwissen hast, kannst Du Fragestellern mit derartigem Antworten massiv schädigen.
Habe gerade diesen alten Post entdeckt und manchmal muss man sich schon fragen…
Hier gilt mal wieder, wer lesen kann ist klar im Vorteil lieber Wolfgang.
Dein Post bezieht sich auf eine mögliche Begrenzung der Kündigungsfrist. Du scheinst aber den AG gemeint zu haben. Das war hier aber nicht gefragt.
Der User hat hier allgemein gefragt, ob die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist. Hier steht nichts von individuellen Regelungen des Arbeitsvertrages. In diesem Falle in dieser Pauschalität richtig.
Außerdem solltest du meiner Meinung nach, falls du jemandem ernsthaft helfen möchtest, deinen Post so verständlich wie möglich verfassen. Dies bedeutet auch zu berücksichtigen, dass nicht jeder User ein Jurist ist bzw. in juristischen Fragen / Thematiken geschult ist. Gesetzt dem Fall du hast Ahnung und „Vollwissen“ sollte es doch kein Problem darstellen, die Komplexität zu reduzieren. Ich habe aber eher den Eindruck du möchtest dich profilieren und nicht helfen.
Wem so wie dir offensichtlich grundlegende Kenntnisse fehlen, dem hilft auch Lesen nicht weiter
Das ist Schwachsinn. Ich habe über mögliche Wechselwirkungen auf die KüFri aufgrund tarif- oder arbeitsvertraglicher Regelungen geschrieben, die in so einem Fall immer geprüft werden müssen.
In dieser Pauschalität immer noch falsch, da in der arbeitsrechtlichen Realität - die du offensichtlich nicht kennst - eine Kündigung des AN zum 15. kaum eine Rolle spielt. Deswegen muß immer die konkrete Fallgestaltung überprüft werden.
Während du ohne konkrete Nachfrage eine in der Realität überwiegend unzutreffende Antwort gegeben hast, habe ich die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der AN tatsächlich eine Kündigungsmöglichkeit zum 15. hätte.
Ich werde die „Komplexität“ nicht so weit „reduzieren“, daß dadurch ein Fragesteller evtl. in die Irre geführt wird. Von derartigen Vereinfachern gab es - einschließlich Dir - in den Rechtsbrettern mehr als genug.
Es gibt im Übrigen die Möglichkeit der Nachfrage.
Ach ja ???
Du hast dir jetzt fast zwei Jahre (!!!) Zeit gelassen, zu antworten. Wie sieht es dann mit deiner Ernsthaftigkeit aus ???
Da könnte man dann auf die Idee kommen, daß Du irgendwelche Behauptungen postest und Dich dann nicht mehr darum kümmerst, wenn du jetzt nach fast zwei Jahren erst wieder reagierst.
Das bringt dem UP sicherlich jetzt noch unheimlich viel.
Im Gegensatz zu Dir verfolge ich meine Postings und reagiere sowohl auf Widerspruch als auch Nachfragen.
Fass`Dich gefälligst selbst an die eigene Nase, bevor du anderen was unterstellst.