Kündigungsfrist Erbe bei Tod des Mieters

Hi,

ich muss nochmal nachfragen:

§ 564 BGB sagt Kündigung mit gesetzlicher Frist. In einem fiktiven Fall wären das 9 Monate. Im Mietvertrag steht 12 Monate. Würden dann trotzdem die 9 Monate des § 564 BGB gelten?

Danke und Gruß

Nein, dann gelten die 12 Monate laut altem Vertrag (und altem Recht).

Und es gilt ungleiche Frist, Mieter immer 3 Monate, Vermieter gestaffelt nach Mietdauer, 3, 6, 9 oder (alte Verträge) auch 12 Monate

MfG
duck313

Danke Dir!