die Formulierung ist etwas merkwürdig (weil scheinbar doppelt gemoppelt), aber wenn du den Vertrag zum Ende Mai kündigen möchtest, wären die drei Monate Frist natürlich Ende Februar (28.02.).
Da die Kündigung aber bis zum 3. Werktag des Kalendermonats eingehen kann ist aus meiner Sicht der letzte Termin der 05.03.2019.
was spricht dagegen, es bereits jetzt zu tun, ohne dir darüber Gedanken machen zu müssen, ob du zu spät dran bist oder nicht?
Es heißt BIS ZU, du kannst also auch vorher kündigen, und SPÄTESTENS wwie angegeben.
Das bedeutet, dass eine Kündigung am dritten Werktag eines Monats vorliegen muss, damit der Vertrag am Ende des übernächsten Monats ausläuft.
Beispiel:
Die Kündigung liegt am 04.02.19 beim Vermieter. Der übernächste Monat ist April, somit läuft der Vertrag am 30. April aus.
Und weil am Anfang des Monats X gekündigt werden muss, damit man am Ende des Monats X+2 aus dem Vertrag ist, nennt man das eine „Frist von drei Monaten“. Und genau diese Angabe, diese „Frist von 3 Monaten“, ist unnötigerweise im Vertrag festgehalten worden, denn diese ergibt sich schon aus dem Rest des Satzes.
Übrigens: Samstage SIND Werktage!
Man darf die Kündigung auch eher aussprechen.
Tach,
offenbar hat sich der Samstag als Werktag fast vollständig aus der Wahrnehmung der Bevölkerung entfernt.
Samstags arbeitet man ja nicht, sondern erledigt seine Einkäufe, lässt sein Auto waschen, …
Wenn man jetzt mal bloß einen Meter weiterdenken würde, bis hinter die Ladentheke. Da steht nämlich jemand und arbeitet.