Das bedeutet, dass eine Kündigung am dritten Werktag eines Monats vorliegen muss, damit der Vertrag am Ende des übernächsten Monats ausläuft.
Beispiel:
Die Kündigung liegt am 04.02.19 beim Vermieter. Der übernächste Monat ist April, somit läuft der Vertrag am 30. April aus.
Und weil am Anfang des Monats X gekündigt werden muss, damit man am Ende des Monats X+2 aus dem Vertrag ist, nennt man das eine „Frist von drei Monaten“. Und genau diese Angabe, diese „Frist von 3 Monaten“, ist unnötigerweise im Vertrag festgehalten worden, denn diese ergibt sich schon aus dem Rest des Satzes.
Übrigens: Samstage SIND Werktage!
Man darf die Kündigung auch eher aussprechen.