Hallo,
ich wohne zur Zeit in einer WG, welche ich demnächst verlassen möchte. Um die Modalitäten der Kündigung abzusprechen, habe ich eine Mail an den Gebäudeverwalter geschrieben. Damals wurde in dem Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 24 Monaten vereinbart. Am 31.09.2016 sind die 2 Jahre Mietdauer erfüllt. Nun rief mich ein Sachbearbeiter des Gebäudeverwalters an und teilte mir mit, dass der Mietvertrag ja mindestens bis zum 31.09.2016 laufen würde, ich die Kündigung natürlich jetzt schon schreiben könne, jedoch durch die Kündigungsfrist das Mietverhältnis erst am 31.12.2016 enden würde.
Meiner Meinung nach bezieht sich eine Kündigungsfrist doch nicht auf die Dauer nach der vereinbarten Mietzeit?! Die Aussage stinkt doch meiner Meinung nach. Ich kündige meinen Mobilfunkvertrag ja auch nicht für 24 + 3 Monate. Irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben.
Danke für eure Antworten.