Kündigungsfrist Mietswohnung

Hallo,

ich wohne zur Zeit in einer WG, welche ich demnächst verlassen möchte. Um die Modalitäten der Kündigung abzusprechen, habe ich eine Mail an den Gebäudeverwalter geschrieben. Damals wurde in dem Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 24 Monaten vereinbart. Am 31.09.2016 sind die 2 Jahre Mietdauer erfüllt. Nun rief mich ein Sachbearbeiter des Gebäudeverwalters an und teilte mir mit, dass der Mietvertrag ja mindestens bis zum 31.09.2016 laufen würde, ich die Kündigung natürlich jetzt schon schreiben könne, jedoch durch die Kündigungsfrist das Mietverhältnis erst am 31.12.2016 enden würde.

Meiner Meinung nach bezieht sich eine Kündigungsfrist doch nicht auf die Dauer nach der vereinbarten Mietzeit?! Die Aussage stinkt doch meiner Meinung nach. Ich kündige meinen Mobilfunkvertrag ja auch nicht für 24 + 3 Monate. Irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben.

Danke für eure Antworten.

Dann schau mal in den Mietvertrag. Wenn da sowas steht:
„Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit Ausschluss der Rechts zur ordentlichen Kündigung. Die Parteilen verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.“
dann ist der Gebäudeverwalter im Recht. ramses90

Ausserdem
stoert mich „Mietswohnung“ statt Mietwohnung. Mit mangelhaftem Suchwort findet man wenig mit Suchmaschinen. Dann ist zu fragen, WER ist Vermieter. In einer WG manchmal ein Hauptmieter. Sehr selten ein Verwalter. Aber das ist ja alles bei der aktuellen Terminfrage erstmal egal, spaeter bei der Kuendigung sehr wichtig.
Gruss Helmut

ohne genauen Wortlaut der Passage muss davon ausgegangen werden wie @ramses90 ausgeführt hat: stimmig ist.

Du bist einen Mietvertrag eingegangen wo eine Kündigung die ersten 2 Jahre eben ausgeschlossen ist: bis zu 4 Jahren möglich. Erst DANACH kannst ganz regulär mit der 3-Monatsfrist kündigen.
Die Kündigung muss innerhalb von 3 Werktagen des angefangenen Monats beim Verwalter am Tisch liegen;
nix per Mail; sowas ist handschriftlich zu verfassen; am besten per Einwurfeinschreiben.

Ein Handyvertrag läuft zu Beginn über 2 Jahre, sollte nicht fristgerecht gekündigt werden verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen