Moin,
- Der neue Vertrag kann nicht als Grundlage zur Feststellung der Kündigungsfrist gelten, da dieser nicht unterzeichnet (= geschlossen) wurde.
- Mietverträge gehen mit Kauf auf den neuen Eigentümer über (mit allen Rechten und Pfichten). Ich würde in den alten Vertrag schauen und mich an den Kündigungsfristen orientieren, wenn davon auszugehen ist, dass der Vertrag rechtsgüktig geschlossen wurde und die Klausel zur Kündigungsfrist nicht offensichtlich gegen Gesetze verstößt.
- Sollte der Vertrag oder die Klausel zur Kündigung aus irgend einem Grunde nicht rechtsgültig sein, dann greifen die Kündigungsfristen nach BGB - Bei Gewerbemietverträge zum übernächsten Quartal. ( z.B. http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html ). Aber eben nur, wenn der Vertrag oder die Klausel zu Kündigung nicht rechtsgültig sind.