Das wurde hier sicher schon mal diskutiert aber ich kann nix genaues gazu finden.
Also. Wenn jemand seit 4 Jahren in einem Handwerksbetrieb arbeitet und nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben
hat. Und wenn der nun Kündigt, wie lamg ist denn dann die Kündigngsfrist?
Und wenn der nun Kündigt, wie lamg ist denn dann die
Kündigngsfrist?
Da hätten wir 2 Möglichkeiten zur Auswahl:
a) http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html (1)
b) falls zufällig ein Tarifvertrag gelten sollte (FAQ:1989), weil er allgemeinverbindlich ist, würde man dort nachschauen müssen
Also. Wenn jemand seit 4 Jahren in einem Handwerksbetrieb
arbeitet und nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben
hat. Und wenn der nun Kündigt, wie lamg ist denn dann die
Kündigungsfrist?
Kommt drauf an: FAQ:1990
Immerhin haben mündliche Verträge dasselbe Gewicht wie schriftliche (nur sind schriftliche besser als Beweismaterial geeignet)
Und wie ich da aus der liste rausfinde welcher Tarifvertrag geltet raff ich nicht.
Und da ich keinen Arbeitsvertag hab wird da auch nichts vereinbart sein.
Hallo,
wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast (was eigentlich ein Brüller ist, normalerweise hat man wenigstens nen Schreiben mit den Rahmenkonditionen) gilt die geseztliche Kündigungsfrist. Und die beträgt in Deinem Fall AUSCHSCHLIEßLICH 4 Wochen zum Monatsende und NICHT AUCH ZUM 15., da Du länger als 2 Jahre im Unternehmen tätig bist.
Schöne Grüße
Tawin 211
Also Metallbau mein ich.
Und wie ich da aus der liste rausfinde welcher Tarifvertrag
geltet raff ich nicht.
Und da ich keinen Arbeitsvertag hab wird da auch nichts
vereinbart sein.
gilt die geseztliche
Kündigungsfrist. Und die beträgt in Deinem Fall
AUSCHSCHLIEßLICH 4 Wochen zum Monatsende und NICHT AUCH ZUM
15., da Du länger als 2 Jahre im Unternehmen tätig bist.
Hier handelt es sich um die Kündigung durch den Arbeit nehmer!
„(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Die Frist verlängert sich nur für den Arbeit geber… und selbst da liegst du mit deinen 4 Wochen daneben!
_"2) 1Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,_
wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast (was eigentlich ein
Brüller ist, normalerweise hat man wenigstens nen Schreiben
mit den Rahmenkonditionen)
Sorry, aber dass sich jemand mit Deinen nicht vorhandenen Kenntnissen als Personalfachkraft bezeichnet, beleidigt mich schon fast!
In der Realität ist es durchaus so, dass kleinere Betriebe auf schriftliche Verträge regelmäßig verzichten! Selbst ein riesengroßer Konzern der Metallindustrie in NRW hat in einigen Teilbetriebn erst Ende der 80er überhaupt angefangen, die Arbeitsverträge schriftlich zu fixieren.
Klar gibt es das Nachweisgesetz, aber was bitte sehr pasiert denn, wenn der AG da keine Lust drauf hat?
gilt die geseztliche
Kündigungsfrist. Und die beträgt in Deinem Fall
AUSCHSCHLIEßLICH 4 Wochen zum Monatsende und NICHT AUCH ZUM
15., da Du länger als 2 Jahre im Unternehmen tätig bist.
Und spätestens jetzt solltest Du den Teil mit dem „fundierten Wissen im Arbeitsrecht“ in Deiner ViKa ändern! Weiß der Geier, wo Du das her hast, es ist schlich falsch!
Sorry, aber das sich die Fristen nach 622 nur für den AG verlängern, wenn nichts anderes vereinbart ist, weiß jeder Personalsachbearbeiter nach der Einarbeitung…