Ich habe gerade erfahren, dass mein Mieter, schwer krank und vom Sozialamt lebend, nun von heute auf morgen ins Pflegeheim muss.
Dementsprechend weigert sich das Sozialamt, über den laufenden Monat hinaus die Miete weiter zu übernehmen. Ich könne ja gegen den Mieter klagen - der Anspruch bestünde, allerdings ist da ja nichts zu holen.
Da kann man doch nur noch empfehlen, Mietern übers Sozialamt eine Klausel in den Mietvertrag zu legen, dass der Zahlungsträger Sozialamt sich auch in solchen Fällen verpflichtet, die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu übernehmen - oder gar nicht mehr an Sozialhilfeempfänger zu vermieten.
Es scheint so, als ob Du eine große Auswahl von potentiellen Mietern hast. Deswegen -> nicht mehr an Sozialhilfeempfänger vermieten, scheint eine Option zu sein, die Dir offensteht.
Es gibt Regionen, in denen Vermieter froh sind, wenn sie gerade Sozialhilfeempfänger in die Wohnungen bekommen, wo es eine gewisse Zahlungssicherheit durch das Sozialamt gibt.
Aber, wie gesagt, es scheint als stehen bei Dir die Mieter Schlange, also geht Dir auch max. 1 Monat Miete verloren und richtig aufregend finde ich das nicht.
(offtopic) Kündigungsfrist vom Mieter ausgehebelt
Hallo.
Toll!
–> ‚Mietrecht‘
Ich habe gerade erfahren, dass mein Mieter, schwer krank und
vom Sozialamt lebend, nun von heute auf morgen ins Pflegeheim
muss.
Das war doch hoffentlich vorherzusehen ?
Dementsprechend weigert sich das Sozialamt, über den laufenden
Monat hinaus die Miete weiter zu übernehmen. Ich könne ja
gegen den Mieter klagen - der Anspruch bestünde, allerdings
ist da ja nichts zu holen.
Mietzahlung läuft i.A. bis zum Moment der Schlüsselübergabe an den Vermieter.
Da kann man doch nur noch empfehlen, Mietern übers Sozialamt
eine Klausel in den Mietvertrag zu legen, dass der
Zahlungsträger Sozialamt sich auch in solchen Fällen
verpflichtet, die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu
übernehmen -
…womit man wohl nicht durchkommen wird.
oder gar nicht mehr an Sozialhilfeempfänger zu
vermieten.
Wieso nicht ? Wenn das Amt einen Nachfolger findet wird für
den gezahlt.
Mal wieder prima reingefallen!
Ein Zitat:
Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
(Konfuzius)
Quelle: http://www.le-solutions.de/sprueche.html
Ich habe gerade erfahren, dass mein Mieter, schwer krank und
vom Sozialamt lebend, nun von heute auf morgen ins Pflegeheim
muss.
Dementsprechend weigert sich das Sozialamt, über den laufenden
Monat hinaus die Miete weiter zu übernehmen. Ich könne ja
gegen den Mieter klagen - der Anspruch bestünde, allerdings
ist da ja nichts zu holen.
Da kann man doch nur noch empfehlen, Mietern übers Sozialamt
eine Klausel in den Mietvertrag zu legen, dass der
Zahlungsträger Sozialamt sich auch in solchen Fällen
verpflichtet, die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu
übernehmen
Das wird wohl nichts, denn Du hast keinen Mietvertrag mit dem Sozialamt, sondern mit dem Mieter … Solltest mal prüfen, ob
es irgendwelche unterhaltspflichtigen Verwandten (kinder usw.) gibt
oder gar nicht mehr an Sozialhilfeempfänger zu vermieten.
Das hängt doch wohl von der Person = Mieter ab … Wichtig ist doch,
dass Du Miete und Betriebskostenvorschuss regelmäßig bekommst.
Sei froh, wenn das Sozialamt direkt überweist … Mittlerweile ist Normalität, dass den Sozialhilfeempfängern auch die Miete überwiesen wird, die sie dann an Dich zahlen (sollten) … Wenn das nicht funktioniert, hast du natürlich mit Zitronen gehandelt