Herrn Baumann ist unser Mieter ab 2005.
Im Jahre 2009 zieht seine Freundin bei ihm in die Wohnung ein, mit unserer Zustimmung.
Der Mietvertrag bleibt aber nur mit Herrn Baumann bestehen. Er zahlt auch weiterhin die Miete alleine. Im Jahre 2013 trennt sich Herr Baumann von seiner Freundin und zieht aus. Ein Mietvertrag wird 2013 mit Frau Nett geschlossen. Jetzt hatten wir Frau Nett wegen Eigenbedarf gekündigt, mit einer Frist mit 3 Monaten. Jetzt meinte aber Frau Nett, der Mietvertrag wurde von Herrn Baumann auf sie umgeschrieben, da sie ja schon seit 2009 in der Wohnung gemeldet sei.
So soll sich die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate verlängern.
War sie vor 2013 nicht nur geduldeter Untermieter und offizieller Mieter erst ab 2013? Richtet sich die Kündigungsfrits nicht nur und ausschließlich nach der tatsächlichen Mietdauer ab 2013?
Hätten wir somit wirklich nur 3 Monate Kündigungsfrist ???!!!
Oder liege ich da falsch
Mfg Dieter