Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf 3 oder 6 Monate

Herrn Baumann ist unser Mieter ab 2005.
Im Jahre 2009 zieht seine Freundin bei ihm in die Wohnung ein, mit unserer Zustimmung.
Der Mietvertrag bleibt aber nur mit Herrn Baumann bestehen. Er zahlt auch weiterhin die Miete alleine. Im Jahre 2013 trennt sich Herr Baumann von seiner Freundin und zieht aus. Ein Mietvertrag wird 2013 mit Frau Nett geschlossen. Jetzt hatten wir Frau Nett wegen Eigenbedarf gekündigt, mit einer Frist mit 3 Monaten. Jetzt meinte aber Frau Nett, der Mietvertrag wurde von Herrn Baumann auf sie umgeschrieben, da sie ja schon seit 2009 in der Wohnung gemeldet sei.
So soll sich die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate verlängern.
War sie vor 2013 nicht nur geduldeter Untermieter und offizieller Mieter erst ab 2013? Richtet sich die Kündigungsfrits nicht nur und ausschließlich nach der tatsächlichen Mietdauer ab 2013?
Hätten wir somit wirklich nur 3 Monate Kündigungsfrist ???!!!
Oder liege ich da falsch

Mfg Dieter

Hallo!

Es geht m.E. nach der tatsächlichen Wohndauer dort. Nicht danach ob es später einen neuen Mietvertrag gab, wo nur noch Frau Nett als Mieterin auftrat.
Also 6 Monate, da länger als 5 Jahre Wohndauer.

Das mit dem „umschreiben“ trifft hier nicht den Punkt, denn diese Umschreibung ist ja wohl gar nicht erfolgt. Vermieter müsste es wissen, er musste es machen, nicht der Mieter Baumann ! Der konnte das gar nicht allein.

MfG
duck313

Mietdauer ist doch nur 2 Jahre?
Zuvor hatte Sie weder Miete gezahlt noch war sie Mieter.
(Kein Mietvertrag = kein Mieter ??)

Das Gesetz spricht aber ausdrücklich von Wohndauer und nicht etwa von Vertragsdauer.
Und es ist doch unstrittig, diese Person wohnt dort (völlig berechtigt) schon länger als 5 Jahre und hat deshalb Anspruch auf 6 Monate Kündigungsfrist.
Dass sie selbst erst später einen neuen (eigenen) Mietvertrag bekam ändert m.E. daran nichts.

Man darf sie nicht mit einem Untermieter vergleichen ! Das ist sie rechtlich nicht gewesen als beide noch zusammen lebten.

MfG
duck313