Hallo Ihr,
folgendes Problem:
Seit 06.94 arbeite ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber, einen Architekten! Neben dem Architekturbüro (damals 12 Mitarbeiter) hat er noch ein zweites Unternehmen bei dem seine Frau die Geschäftsführerin ist, eine Immobilienfirma. Nun ergab es sich im Dezember 2001 das aufgrund innerbetrieblich Umstrukturierung die Immobilienfirma mein neuer Arbeitgeber wurde. Mit allen Rechten und Pflichten sind die AN (zu diesen Zeitpunkt nur noch 4 Mitarbeiter) übernommen worden (mit neuen Vertrag, meine Betriebszugehörigkeit würde auch angerechnet werden).
Mittlerweile bin nur noch ich dort, der einzige Vollzeit-Mitarbeiter (eine Halbtagskraft=Sekrtärin ist auch noch da)!
Nun besteht die Möglichkeit zu wechseln! Laut meinen Arbeitsvertrag haben AN und AG eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende.
Jedoch heißt es doch laut BGB §622 der AN hat eine Kündigungfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Aufgrund meiner Zugehörigkeit kann mein AG mich nicht mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Diese hat sich auf 4 Monate verlängert.
Aber wie sieht es bei mir aus? Muß ich mich an die vertragliche Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Quartalsende) halten? oder greift eventuell BGB §622, also vier Wochen zum Monatsende? (wieso sollte es?)
Geht Vertragsrecht vor Gesetz?
Lieben Dank
Jim Beam