Kundigungsfrist! Zum 100sten-Mal wahrscheinlich!

Hallo Ihr,

folgendes Problem:
Seit 06.94 arbeite ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber, einen Architekten! Neben dem Architekturbüro (damals 12 Mitarbeiter) hat er noch ein zweites Unternehmen bei dem seine Frau die Geschäftsführerin ist, eine Immobilienfirma. Nun ergab es sich im Dezember 2001 das aufgrund innerbetrieblich Umstrukturierung die Immobilienfirma mein neuer Arbeitgeber wurde. Mit allen Rechten und Pflichten sind die AN (zu diesen Zeitpunkt nur noch 4 Mitarbeiter) übernommen worden (mit neuen Vertrag, meine Betriebszugehörigkeit würde auch angerechnet werden).
Mittlerweile bin nur noch ich dort, der einzige Vollzeit-Mitarbeiter (eine Halbtagskraft=Sekrtärin ist auch noch da)!
Nun besteht die Möglichkeit zu wechseln! Laut meinen Arbeitsvertrag haben AN und AG eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende.
Jedoch heißt es doch laut BGB §622 der AN hat eine Kündigungfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Aufgrund meiner Zugehörigkeit kann mein AG mich nicht mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Diese hat sich auf 4 Monate verlängert.

Aber wie sieht es bei mir aus? Muß ich mich an die vertragliche Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Quartalsende) halten? oder greift eventuell BGB §622, also vier Wochen zum Monatsende? (wieso sollte es?)
Geht Vertragsrecht vor Gesetz?

Lieben Dank

Jim Beam

Hi!

Nun besteht die Möglichkeit zu wechseln! Laut meinen
Arbeitsvertrag haben AN und AG eine Kündigungsfrist von sechs
Wochen zum Quartalsende.

Dann ist diese auch so für beide Seiten gültig!

Aufgrund meiner Zugehörigkeit kann mein AG mich nicht mit der
vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Diese hat sich auf 4
Monate verlängert.

NEIN!
Schau mal in den §622, Abs 5 BGB!
_(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

  1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
  2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet._

(Hervorhebung von mir)

Aber wie sieht es bei mir aus? Muß ich mich an die
vertragliche Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Quartalsende)
halten? oder greift eventuell BGB §622, also vier Wochen zum
Monatsende? (wieso sollte es?)

Eben! Wieso sollte es?

Geht Vertragsrecht vor Gesetz?

Nein! Allerdings hat das Gesetz hier ja ausdrücklich ein Loch gelassen!
Schau auch mal hier
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

LG
Guido