Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Kündigungsfristen bei Kündigug durch den Arbeitnehmer.
Der Arbeitnehmer hat „regulär“ gem. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
Jetzt steht im Arbeitsvertrag, dass die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers sich mit den Berufsjahren analog mit der des Arbeitgebers verlängert. (Bs. 10 Jahre Zugehörigkeit eben 4 Monate)
Folgendes Beispiel und gleichzeitig die Frage.
Eintritt 01.10.2005 Kündigung Bsp. per 10.07.2015. Zu wann kann gekündigt werden ?
a. 9 Jahre Betriebszugeörigkeit bedeutet 3 Monate - ergo 30.10.2015 ?
b. da im Areitsvertrag 6 Wochen zum Quartalende geündigt werden muß erst zum 30.12. ?
c. ganz anders ?
Gruß und vielen Dank für eure Hilfe !!!