Kündigungsfristen nicht klar

Hallo an alle,

im Mietvertrag ist zu Thema Kündigungsfristen folgender Satz:
" … Die Vertragsparteien verzichten für die Dauer von 6 Monaten auf as Recht zur ordentlichen Kündigung…"

Wenn der Mieter zum 01.11.2017 eingezogen ist, kann er im Januar 2018 entpsrechend zum Ende April 2018 kündigen?
Oder kann er erst Ende April entsprechend zum Ende Juli 2018 kündigen?

Vielen Dank an alle!
Grüße
Jasmin

Der Mieter kann vom 1. bis spätestens 3. Mai erst zum 31.7. die Wohnung kündigen.
Beide im Mietvertrag verzichten ja für 6 Monate auf die Kündigung. Das bedeutet, dass diese 6 Monate am 30.4. 2018 rum sind. Erst danach und nicht vor Ablauf dieser 6 Monate können Beide die Wohnung kündigen. Auf Grund der geringen Mietdauer von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. ramses90

Die Laufzeit des Kündigungsverzichtes beginnt mit dem Datum der Vertragunterzeichnung zu laufen, nicht mit Einzug, zumidest hat der BGH bei einen 4 jährigen Kündigungsverzicht so geurteilt.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vorsicht-falle-neues-bgh-urteil-zum-kuendigungsverzicht_idesk_PI17574_HI2600975.html
. . . hat der BGH in einem aktuellen Urteil für unwirksam erklärt – aus zwei
Gründen: Zum einen beginnt die Berechnung des 4-Jahres-Zeitraumes nach
Auffassung des BGH nicht erst bei Beginn des Mietverhältnisses, sondern
bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses . . .

Hallo,
wenn der Mieter dann kuendigen darf,

  • muss er es aber nicht tun, sondern kann warten und weiter wohnen
  • kann er kuendigen aber zu einem spaeteren Zeitpunkt, beispielsweise am 2. Mai kuendigen fuer Auszug Ende Oktober.
    Ein Sonderfall waere, wenn ein Mieter schnell ausziehen will. Auch das darf er jederzeit frueher tun, er muss nur die Miete und sonstigen Verpflichtungen weiter sicherstellen, Heizung, Lueften, Muellgebuehr, Schnee raeumen und was da alles anfaellt, renovieren, bis Ende der Mietdauer.
    Gruss Helmut