Hi,
gibt es im Arbeitsrecht entsprechende Paragraphen, in denen der Kündigungsgrund („auf eigenen Wunsch“) für ein Arbeitszeugnis juristisch festgelegt wird, sofern der Arbeitnehmer die Kündigung (ohne Wissen des Arbeitgebers) eingereicht hat?
Es gibt im Arbeitsrecht überhaupt keine gesetzlichen Regelungen zu detaillierten Formulierungen im Arbeitszeugnis. Diese sind allesamt aus üblicher Praxis und teils von der Rechtsprechung entwickelt worden, nichts davon ist gesetzlich normiert.
Alles, was dazu ‚Paragraph‘ heißt, findet man in § 109 GewO - hier isser: § 109 GewO - Einzelnorm