Hallo Gemeinde,
wäre es für einen Vermieter zulässig, einen rechtsradikalen Mieter wegen nachweislichen (und durch Zeugen belegbar) Internetpostings von Hakenkreuzen und rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Äußerungen (siehe dazu §§ 86, 86a) das Mietverhältnis mit regulärer Frist von 3 Monaten zu kündigen ? Oder müsste man erst eine ordentliche schriftliche Abmahnung schreiben und im Folgefall kündigen? Weiß jemand dazu näheres bzw. welche anderen Möglichkeiten bestehen und was zu beachten wäre ?
Besten Dank