Kündigungsmöglichkeit bei rechtsradikalem Mietet

Hallo Gemeinde,

wäre es für einen Vermieter zulässig, einen rechtsradikalen Mieter wegen nachweislichen (und durch Zeugen belegbar) Internetpostings von Hakenkreuzen und rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Äußerungen (siehe dazu §§ 86, 86a) das Mietverhältnis mit regulärer Frist von 3 Monaten zu kündigen ? Oder müsste man erst eine ordentliche schriftliche Abmahnung schreiben und im Folgefall kündigen? Weiß jemand dazu näheres bzw. welche anderen Möglichkeiten bestehen und was zu beachten wäre ?

Besten Dank

Hallo,

die privaten Dinge eines MIeters gehen den Vermieter zunächst einmal gar nichts an.
Was der Mieter im Internet macht,hat schließlich keinen Einfluß auf die Mietsache.

Anders sähe es aus, wenn der Mieter zum B. Verfassunsgfeindliche Symbole offen an seinen Fenstern zeigt oder selber offen zur Schau trägt und regelmäßig Gleichgesinnte seine Wohnung
aufsuchen würden.

Hallo,
was hat ein Wohnungsmietverhältnis mit dem Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole im Internet zu tun? Ich gehe davon aus, dass auch die Äußerungen nicht mündlich gegenüber Nachbarn entsprechender „Zielgruppen“ sondern allein online getätigt wurden?

Wenn keine Störung des Hausfriedens vom Mieter ausgeht und auch sonst kein vertragswidriges Verhalten (zB bei einem kirchlichen Vermieter mit einer Zweckbindung hinsichtlichen christlichen Verhaltens oder dgl. im Mietvertrag) vorliegt, ist da nichts zu machen. Auch wenns schwer fällt, aber: Warum auch? Auch ein Vollpfosten muss irgendwo wohnen dürfen.

Gruß vom
Schnabel

Schau mal hier was er dazu ausführt: