Kündigungsschutz für gewerblichen Mieter ?

Eine Ferienwohnung wurde für 3-einhalb Monate (01.09.-15.12.2015) an eine „Wohnungsagentur“ vermietet, die die Ferienwohnung gewerblich an Monteure untervermietet (bzw. an die Firma, in der die Monteure arbeiten).
Der Vermieter hat mit der „Agentur“ einen regulären Mietvertrag abgeschlossen, und der Agentur darin das „Recht auf gewerbliche Untervermietung“ eingeräumt.
Es zogen Monteure ein.
Die Miete wurde von der Agentur jedoch nicht wie im Vertrag vereinbart (im voraus zum Monatsersten, wie in jedem Mietverhältnis) überwiesen. Auf mehrmalige Nachfrage des Vermieters erbrachte der Inhaber der „Agentur“ gegen Ende des ersten Monats einen Abschlag in bar. Eine Quittung wurde ausgestellt.
Seitdem wurde keine Miete mehr gezahlt.
Die Monteure halten sich weiterhin in der Wohnung auf.
Der Vermieter hat die ausstehenden Beträge bereits per gerichtlichem Mahnbescheid angemahnt, jedoch bisher ohne Erfolg oder Reaktion.

Frage:
Genießt der (gewerbliche) Mieter einen Kündigungsschutz ?
Kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die Monteure bitten, die Wohnung zu verlassen ?

P.S.
der bereits gezahlte Abschlag ist nur ein Teil der Miete für September. Oktober und November stehen komplett aus. Falls das wichtig ist…

bevor man nicht weiß, was das genau sein soll und was da drin, steht wird es schwierig mit einer antwort.

„Grundgerüst“ ist wohl ein ganz normaler Mietvertrag, den man als Vordruck im Schreibwarenhandel erwerben kann, wenn ein privater Mieter und ein privater Vermieter eine ganz normale Wohnung zu Wohnzwecken (ver-)mieten.

Dieser wurde vom gewerblichen Mieter (er hat den Schrieb mitgebracht) am PC eingekürzt, er wurde befristet abgeschlossen (Laufzeit siehe oben) und mit dem Zusatz „Agentur XXX erhält die Erlaubnis zur gewerblichen Untervermietung“ versehen. Außerdem geht aus dem Vertrag hervor, daß es sich um eine Ferienwohnung handelt. Eine Kündigungsfrist steht nicht drin, weil der Vertrag ja eh befristet gelten sollte.