Eine Ferienwohnung wurde für 3-einhalb Monate (01.09.-15.12.2015) an eine „Wohnungsagentur“ vermietet, die die Ferienwohnung gewerblich an Monteure untervermietet (bzw. an die Firma, in der die Monteure arbeiten).
Der Vermieter hat mit der „Agentur“ einen regulären Mietvertrag abgeschlossen, und der Agentur darin das „Recht auf gewerbliche Untervermietung“ eingeräumt.
Es zogen Monteure ein.
Die Miete wurde von der Agentur jedoch nicht wie im Vertrag vereinbart (im voraus zum Monatsersten, wie in jedem Mietverhältnis) überwiesen. Auf mehrmalige Nachfrage des Vermieters erbrachte der Inhaber der „Agentur“ gegen Ende des ersten Monats einen Abschlag in bar. Eine Quittung wurde ausgestellt.
Seitdem wurde keine Miete mehr gezahlt.
Die Monteure halten sich weiterhin in der Wohnung auf.
Der Vermieter hat die ausstehenden Beträge bereits per gerichtlichem Mahnbescheid angemahnt, jedoch bisher ohne Erfolg oder Reaktion.
Frage:
Genießt der (gewerbliche) Mieter einen Kündigungsschutz ?
Kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und die Monteure bitten, die Wohnung zu verlassen ?