Kündigungsschutzklage und Krankengeld

Hallo,

ich wurde fristlos gekündigt während ich noch krankgeschrieben war. Muss ich das Krankengeld zurückzahlen falls die Kündigungsschutzklage erfolgreich ist und ich das noch ausstehende Gehalt zugesprochen bekomme ?

Ist das beim ALG 1 ebenso ?

§ 115 SGB X sagt ja eigentlich genau dies aus.

Hallo,

bitte § 115 richtig lesen.
Da steht geschrieben, daß der Anspruch übergeht. Als Versicherter muß man da nichts selbst machen. Die KK muß ihren Anspruch beim AG anmelden und verrechnen. Als Versicherter bekommt man dann ggfs. die Differenz zwischen Entgelt und Krankengeld nachbezahlt.
Vor dem Arbeitsgericht muß der AN allerdings angeben, daß der Erstattungsanspruch besteht, falls durch Urteil oder Vergleich der AG zur weiteren LFZ verpflichtet wird.

&Tschüß
Wolfgang

Wenn du es schon weißt, warum fragst du dann noch?

Servus,

weil er sich unsicher im Verständnis dieser Regelung ist. Es ist sinnvoll, in so einer Situation den bereits gefundenen eigenen Ansatz vorzustellen, damit man bei der Antwort nicht bei Adam und Eva anfangen muss. Die Antwort von Wolfgang zeigt übrigens, welcher Nutzen darin liegt; man dürfte also auch Dich fragen: „Warum antwortest Du dann üerhaupt noch?“

Schöne Grüße

MM

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