Kundin zahlt nach 3. Mahnung nicht; Wert 96,-€

Hallo liebe Wer weiss was Experten,

ich betreibe nebenberuflich eine Ernährungsberatung und habe eine Kundin, die um Ausreden echt nicht verlegen ist. Jedenfalls zahlt sie einfach nicht!
Inzwischen habe ich die 3. Mahnung rausgeschickt und habe ihr mit Einschaltung eines Inkassobüros gedroht. Ich gehe jedenfalls trotzdem nicht von einer Zahlung aus. Der Streitwert inkl. Mahngebühren beläuft sich jedoch nur auf 96,- €. Soll ich wirklich ein Inkasso einschalten oder soll ich die 96,- € in den Wind schreiben. Habe dann doch Angst vor Gebühren, die dann zusätzlich noch auf mich zukommen könnten.

Was würdet ihr tun ?!?

Bedanke mich schon mal für die Hilfe.

Viele Grüße
MelBaBremen

An und für sich sollte man jeden der nicht bezahlt so gut wie möglich quälen.
ist allerdings die Frage, ob sichs lohnt.
Finanziell kaum, da diese Leute meist nichts haben, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Allerdings verschaffts eine gewisse genugtuung, denen den gerichtsvollzieher auf den hals zu schicken und dann eine EV abzuverlangen wenn nichts zu pfänden ist…

Hallo MelBaBremen,

ich kann Deine Misere verstehen. Jedoch würde ich das Geld nicht sausen lassen. An Deiner Stelle würde ich einen Mahnbescheid erlassen. Diesen auszufüllen ist nicht schwer und meistens bekommt man auch Hilfe beim zuständigen Amtsgericht. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 23 € die Du erstmal vorstrecken musst, aber Deiner Kundin als Mahngebühren obendrauf geschlagen werden. In der Regel fangen Kunden beim Erlass eines Mahnbescheides dann doch an zu zahlen.

Also, passieren tut Dir nichts und Du hast ja schließlich eine berechtigte Forderung (nehme ich doch an :smile:). Wenn du nicht ins Streitige Verfahren einsteigen willst (also klagen) kannst du das auch ankreuzen, soweit mir bekannt.

Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen. Bei weiteren Fragen kannst Du mich gerne kontaktieren.

LG
Katzenpfote

Hallo MelBaBremen,

wen nach der 3.Mahnung immer noch keine Reaktion erfolgt, würde ich ein Schritt weitergehen. Für kleinere Forderung würde ich „MediaFinanz Inkasso“ empfehlen. Dan wird Sie bezahlen müssen.

lg
feris

Hallo

such Dir ein Inkaso-Büro, dass ohne Gebühren arbeitet - also auf reiner Erfolgsbasis. Mag sein, dass die diese Kleinforderung nicht annehmen - aber en Versuch ist es wert. Oder beantrage einen Mahnbescheid über online-mahnantrag.de die Datei ist selbsterklärend. Nicht anzukreuzen, dass Du im Falle eines Widerspruchs das streitige Verfahren durchführen willst - wenn nämlich - entgegen aller Erwartung ein begründetet Widerspruch kommt, musst Du eine gerichtsgebühr zahlen.
Wenn Du dann einen Vollstreckungsbescheid hast und den Arbeitgeber des Schuldners kennst, kannst Du eine Lohnpfändung über einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss beantragen. Ist alles nicht ganz ohne. Deshalb wäre der Weg zu einem Inkasso-Büro sicher problemloser. Telefonier mal einige an.
Glück auf

Hallo,

ein Kunde der nicht zahlt - das wäre IMMER mit Kosten verbunden. Sonst müsste man den Job drangeben, will man das verhindern.
Das gerichtl. Mahnverfahren würde hier 72 € kosten. Oder man lässt den Schuldner laufen. Aber das wäre mir zu teuer. Und es geht ums Prinzip.

Beste Grüsse Horst

Mahnbescheid oder abschreiben die Entscheidung trifft jeder selbst

Hallo,

es gibt Inkassobüros, die auf Erfolgsbasis arbeiten. D.h. Du hast keinerlei Kosten, allerdings werden sie bei einer Zahlung vom Schuldner prozentual beteiligt.

Ansonsten würd ich einfach schon mal die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin abchecken, soweit dies möglich ist. Sehen die gut aus, bestehen auch gute Chancen auf eine zwangsweise Zahlung. Hierbei muß die Schuldnerin im übrigen auch alle weiter anfallenden nötigen Kosten übernehmen.

LG

hallo
inkassobüros finde ich mehr als unseriös…warum gehst du nicht direkt hin in schreibwaren handel besorgf dir ein formular für einen mahnbescheid-…ansonstenwenn der kunde nicht zahlt kommen inkassokosten und gerichtskosten auf ihn zu…wenn der kunde nicht reagiert dann 14 tage später vollstreckungsbescheid erstellen lassen und an gerichtsvollzieher weiter geben…günstigste lösung

lg
plappermaul