In meiner Wohnung befinden sich Kunststofffenster, die oberen sind schön weiß, nur die anderen wurden gestrichen oder gespritzt sind in hellgrau. Dies war bei meinem Einzug schon so. Muss ich (lt. Mietvertrag Schönheitsreparaturklausel wirksam)bei Auszug die Fenster streichen? Kunststofffenster werden ja nicht gestrichen. Leider geht bei einem Fenster zwischen den Oberlicht und dem unteren Fenster, praktisch beim Rahmen die Farbe nun ab. Das kann ich doch nocht so lassen, oder kann ich mich darauf berufen, dass Kunststofffenster nicht gestrichen werden? Danke
Das ist eine rechtlihe Frage die ich Ihnen leider nicht beantworten kann, das nachträgliche Streichen von Kunststoff-Fenstern ist eigentliche eine Unart, die Entfernung der Farbe kann zu Schäden am fenster führen wenn sie nicht fachgerecht durchgeführt wird.
Hallo Birgit,
also da fragt du was!
Zuerst mal zur Technik:
1 ES gibt weisse Fenster durch und durch.
2 Es gibt weisse Fenster mit einer Farbigen Folie aussen drauf; die hällt normalerweise.
3 Es gibt im Werk nachlackierte Fenster; Hält je nach sauberkeit.
4 Es gibt die vom Kunden nachlackierten; Hält …?
Ich persönlich sage: Du hast damit nichts zu tun! Ist aber nur meine Meinung.
Gruss,
Joachim