Kunst mit 'fremdem' Inhalt?

Hi,

wie ist denn die Rechtslage, wenn man sich künstlerisch betätigt und z.B. irgendwas malt, das gemalte Objekt aber jemand anderem „gehört“ (urheberrechtlich gesehen)? Beispielsweise ein Bild von einem Raumschiff aus Star Wars.

Ich vermute mal, an sich ist das nicht verboten. Darf man solche Kunstwerke auch ausstellen? Oder verkaufen? Braucht man irgendwelche Genehmigungen von demjenigen, dem das gemalte gehört? Kommt es darauf an, wie viel eigene Kreativität im Bild drinsteckt (also ob man, statt besagtes Beispielraumschiff einfach von einem vorhandenen Bild abzumalen, z.B. eine neue Perspektive wählt)?

Danke schonmal.

lg
ventrue

Ja, genau. Es kommt darauf an, ob ein neues Werk erschaffen wird oder nicht. Eine reine „Berbeitung“ eines bereits bestehendes Werkes ist laut Urheberrecht nicht gestattet bzw. natürlich nur mit Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt.

P.S.:
Das neue Werk muss natürlich nicht nur neu, sondern auch eigenständig sein, das fällt dann unter den Begriff „freie Benutzung“, siehe hier:

http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html

und hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_%28Urheberr…

Hi,

Ja, genau. Es kommt darauf an, ob ein neues Werk erschaffen
wird oder nicht. Eine reine „Berbeitung“ eines bereits
bestehendes Werkes ist laut Urheberrecht nicht gestattet bzw.
natürlich nur mit Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt.

d.h., wenn man ein bereits „erdachtes“ Objekt aus einem vorhandenen Franchise in einer Art darstellt, die es noch nicht gegeben hat, kann man damit machen was man will, obwohl das Objekt selbst immer noch jemand anderem gehört?

lg
ventrue

Hallo!

d.h., wenn man ein bereits „erdachtes“ Objekt aus einem
vorhandenen Franchise in einer Art darstellt, die es noch
nicht gegeben hat, kann man damit machen was man will, obwohl
das Objekt selbst immer noch jemand anderem gehört?

Nein, denn das würde wohl eher nicht zu „freier Benutzzung“ zählen:
http://www.lehrer-online.de/abgrenzung-bearbeitung.php

Gruß,
Max

Danke euch (owT)
-leer-