ein Künstler bringt jährlich einen Kalender mit einer Limmitierten Stückzahl von 300 auf den Markt. Die Originale sind Aquarelle, die Kalender werden natürlich gedruckt. Haben die Kalender jetzt 7% oder 19% Steuer? Ich hoffe mir kann das jemand beantworten.
Kalender mit 7%
Hi !
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG unterliegen dem Steuersatz von 7% die Lieferungen, der in der Anlage bezeichneten Gegenstände.
In der Anlage findet sich unter der Nummer 49 der Berech der „Druckwerke“. In den „Erläuterungen zum Harmonisierten System“ findet sich, dass zu dieser Nummer 49 auch Kalender zählen.
BARUL76
.
hmmm…
danke für das schnelle Antworten, aber ich denke Du irrst Dich.
Also meiner Meinung nach könnte man Anlage 2 Nr. 49 als Kalender verstehen, aber dann hätten ja alle Kalender 7%. Der handelsübliche Kalender hat hat aber doch 19%.
Mich würde interessieren ob man bei einer geringen Auflage Anlage 2 Nr 53 noch anwenden darf, oder ob die Umwandlung durch den Druck zu 19% führt.
schreibt mir bitte weiter…
schade
scheint sich sonst keiner damit auszukennen? Kann denn keiner die Frage beantworten?
Servus,
nach dem Wortlaut der Anlage 2 zum UStG passen beide zitierten Nummern nicht. Wenn die Kalender vollständig mit der Hand geschaffen sind, ist das was anderes. D.h. man müsste sich die Mühe machen und nicht bloß die Bebilderung, sondern auch das Kalendarium selbst z.B. als Stich, Siebdruck oder Radierung von Hand abziehen und die Blätter in geeigneter Weise von Hand binden.
– Ich verstehe, daß Dir die Frage auf den Nägeln brennt, aber eine garantierte Reaktionszeit wie z.B. bei bestimmten Wartungs- und Serviceverträgen hammer hier nicht. Das hat damit zu tun, daß Schreiben hier im Forum, Berufstätigkeit und allerlei andere Interessen und Notwendigkeiten hie und da zeitlich kollidieren.
Schöne Grüße
MM
Servus,
nach dem Wortlaut der Anlage 2 zum UStG passen beide zitierten
Nummern nicht. Wenn die Kalender vollständig mit der Hand
geschaffen sind, ist das was anderes. D.h. man müsste sich die
Mühe machen und nicht bloß die Bebilderung, sondern auch das
Kalendarium selbst z.B. als Stich, Siebdruck oder Radierung
von Hand abziehen und die Blätter in geeigneter Weise von Hand
binden.
Wenn nun aber das Kalendarium auch per Hand geschrieben wird und die Auflage per Hand gebunden wird, es sich aber immernoch um Drucke handelt? Da es ja klar ist, dass man nicht 12 Monate 300x zeichnen kann.
wäre toll wenn du das noch beantworten könntest.