Hallo,
Ist halt schwierig auf Anhieb zu erraten, was du nicht
verstanden hast, da ja genau dieses im UP in der Überschrift
stand.
ist sogar unmöglich, denn ich habe, im Gegensatz zu Dir, alles verstanden.
Ich konnte nicht ahnen, dass du das auffälligste übersehen
hattest.
Du interpretierst Sachen in das Gesetz, die da so nicht drin stehen.
Natürlich habe ich der Reihe nach die Möglichkeiten angeführt
von denen ich annahm dass du Sie überlesen hast, ich wusste
doch nicht wo dein Irrtum war.
Da brauchst Du überhaupt nicht so überheblich zu tun. Nichts verstehen und dann noch auf dicke Hose machen.
Du hast zu Beginn ja nur den ganzen § hingeworfen, der eine
Reihe von Gründen aufgeführt die Zusammen, da es ja
Ausschliessungsgründe gibt, das Ergebnis ergibt.
Aus dem Paragraphen geht eben nicht hervor, dass es unzulässig ist. Das scheinst Du aber nicht begreifen zu wollen.
Nochmals
Voraussetzung ist: offensichtlich rechtswidrig …
Es war natürlich mein Fehler, dass ich deinen Irrtum erst im
3ten Anlauf soweit eingrenzen konnte, das die Antwort dir
hilft.
Tut mir leid, wenn Du es einfach nicht kapierst. Ich habe aber noch andere Sachen zu tun, als es jemandem, der es einfach nicht verstehen will, zu erklären.
S.J.