Kunstfoto mit guter Auflösung im Netz ?

Hallo!

Ich habe mal ne Frage (klar *g*) …

Ich suche von Paul Weber das Bild „Das Gerücht“ und zwar in einer guten Auflösung, das ich es dann vergrößern kann und für einen Freund einrahmen kann. Nur die Frage ist: Welche Auflösung ist gut, das das Bild wirklich schön und nicht „pixelig“ aussieht, ich hoffe ihr wisst was ich meine …

Also a) welche Auflösung, und b) wo kann ich es finden ?

Danke im Vorraus
Mezzei

Hi, nun ja das wird es ohne Lizenz nicht gratis legal geben 1980 + 70 ergibt 2050.
Diverse Kitschdruckerein bieten solche Kunsdrucke auch als Einzelstück in unterschiedlicher Ausführung und Größe komplett an, und kalkulieren die Abgabe an den Urheber bzw. deren Erben je nach Bild unterschiedlich ein bzw. haben eben Verträge mit den Verwertungsgesellschaften und führen pro print an diese ab.
Wenn du die Daten finden solltest und zu einem Druckdienstleister gehst, hilft das vorerst nichts da er ohne Zustimmung der Rechteinhaber/verwerter nichts davon drucken darf und auch nicht wird, soferne er seriös handelt.
Die Zustimmung kann aber ohne entsprechenden Rahmenvertrag dauern bis gar nicht erfolgen.
Ich nenne jetzt keinen Link, weil ich ja von Kitschdruckerein geschrieben habe, erwarte dir auch keine allzu gute Qualität. Mit dem google wirst du fündig.

OL

Moin,

und b) wo kann ich es finden ?

wenn Du Glück hast, in einem gut sortierten Posterladen.

Vor einigen Jahren hab ich das Bild mal gesehen.

Gandalf

Paul Weber - ‚Das Gerücht‘ in hoher Auflösung
Hallo Mezzei!

ich habe dir eine Version mit 2,4MP erstellt. Das genügt für einen guten Druck bis A4.
Aufgrund des höheren Betrachtungsabstandes könnte es aber auch bei DIN A3 noch ein gutes Ergebnis werden.

Du findest die Datei hier:
http://i222.photobucket.com/albums/dd245/kommibot/ge…

Quelle: http://www.weber-museum.de/werk/geskrt/
(Komposition aus zwei unterschiedlichen Bildern, im den Schriftzug zu entfernen)

Als Ausbelichter könnte ich Aldi Foto empfehlen, die habe bei Stiftung Warentest am Besten abgschnitten (vor Lidl, Quelle Foto und dm).

Gruß
angerdan

korrigierter Link zum richtigen Bild
Hallo,

da hat mir der Hoster doch die Auflösung reduziert.

Also hier nochmmal mit den vollen 2,4MP:
http://www.abload.de/img/geruecht_1953eym5.png
http://www.abload.de/img/geruecht_1953zzs3.jpg

Gruß
angerdan

Hallo,

Wenn du die Daten finden solltest und zu einem
Druckdienstleister gehst, hilft das vorerst nichts da er ohne
Zustimmung der Rechteinhaber/verwerter nichts davon drucken
darf und auch nicht wird, soferne er seriös handelt.

Die Zustimmung kann aber ohne entsprechenden Rahmenvertrag
dauern bis gar nicht erfolgen.

???

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html

Gruß

S.J.

Hi,
Sie will es ja in Auftrag geben (bei einem Druckdienstleister, Copyshop etc.) wenn sie die Datei findet und diesem die Datei zum Ausdruck überlassen.
Somit macht der Drucker oder Ausbelichter das nicht für seinem Privatvergnügen sondern gegen Bezahlung und handelt damit gewerblich.
OL

Hallo,

Sie will es ja in Auftrag geben (bei einem
Druckdienstleister, Copyshop etc.) wenn sie die Datei findet
und diesem die Datei zum Ausdruck überlassen.

Somit macht der Drucker oder Ausbelichter das nicht für
seinem Privatvergnügen sondern gegen Bezahlung und handelt
damit gewerblich.

ja und?

Zitat: Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Das ist doch ziemlich eindeutig.

Gruß

S.J.

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Ja und die Bedeutung von unentgeltlich ist dir Klar?
Und die Einschränkung für Archivzwecke auf Papier o.Ä. auch?

ist doch ziemlich eindeutig!

OL

Ich muss sagen, das ich es mir auch nicht vorstellen kann, das sich jemand dadurch strafbar macht, wenn er/sie ein Foto für mich vergrössert.

Desweiteren glaub ich au net, das ich irgendwelche Urheberrechtsverletzungen begehe, denn ich habe das Photo auch schon im stinknormalen Photoladen gesehen, diese aber (leider) nicht genau das Photo bestellen können. 2 von den Läden haben es zusätzlich zu dem auch nicht im Fundus, das man es bestellen kann.

Ich bedanke mich riesig und ganz kräftig für die tolle Hilfe und positiven Zuschriften die mich dem Ziel etwas näher gebracht haben. TOP, danke dem Hoster für das Photo, das ist Hilfe, die man nur weiterempfehlen kann ! TOP TOP TOP !!!

Liebe Grüße Mezzei

Ich muss sagen, das ich es mir auch nicht vorstellen kann,
das sich jemand dadurch strafbar macht, wenn er/sie ein Foto
für mich vergrössert.

Ja kann sein dass du es dir nicht vorstellen kannst, mich juckts auch nicht, ich wollte es nur sicherheitshalber mitteilen, den § dazu hat weiter unten irgendwer verlinkt, wenn er ihn auch nicht richtig interpretiert hat.
Strafbar soundso nur in der Theorie, meist, aber es kann in deinem Fall ohnehin niemand nachvollziehen, wird sowas zivilrechtlich mit eV und Unterlassung etc. und anschliesendem Schadensersatz geklagt.
Der Druckdienstleister hat sicher eine Klausel, das der AG die Verantwortung trägt.
Ich habe es nur angemerkt da es ein öffentliches Forum ist, und …

Desweiteren glaub ich au net, das ich irgendwelche
Urheberrechtsverletzungen begehe, denn ich habe das Photo auch
schon im stinknormalen Photoladen gesehen, diese aber (leider)
nicht genau das Photo bestellen können. 2 von den Läden haben
es zusätzlich zu dem auch nicht im Fundus, das man es
bestellen kann.

Ja bei diesen Drucken wird auch für gewöhnlich ohne dass du es mitbekommst von dem der diese Drucke herstellen lässt die Lizenzgebühr bezahlt. Du kannst dich gerne davon vergewissern das dies so ist. http://www.bildkunst.de/html/tarife.html (unter Einzelblattdrucke) oftmals steht deswegen auch © Bildkunst oder ähnliches dabei.

Du darfst auch nicht übersehen, dass das Original fast A2 Groß ist; gerade bei einer Grafik ist es wichtig im Ausgabeformat auch wirklich 200-300 dpi zu haben, ansonsten sieht es einfach furchtbar aus wenn die Zeichenstiftstriche unscharf sind.
Da du es ja wie im UP noch vergrößern willst, sollte die Datei schon wirklich dem entsprechen, wie du es vermutet hast. Frag einfach einen Fachmann. Im Forum weisst du ja nicht unbedingt wer ein Profi ist, trotz Vika.

OL

Finde den Fehler
Hallo,

Ja und die Bedeutung von unentgeltlich ist dir Klar?

Und die Einschränkung für Archivzwecke auf Papier o.Ä. auch?

ist doch ziemlich eindeutig!

ist es in der Tat, aber nicht in Deinem Sinne:

_Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen , sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Ist das sooooo schwer zu verstehen?

Gruß

S.J._

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Hier ist dein Fehler,

§53: „…soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird…“

also aus dem Internet saugen, bedeutet eine öffentlich zugänglich gemachte Vorlage zu verwenden!

wirklich sooo schwer?

OL

Hallo,

§53: „…soweit nicht zur Vervielfältigung eine
offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich
zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird…“

aha. Kehrtwende Marsch und eine ganz andere Begründung.

also aus dem Internet saugen, bedeutet eine öffentlich
zugänglich gemachte Vorlage zu verwenden!

richtig lesen: Voraussetzung offensichtlich rechtswidrig …

Wo siehst Du das erfüllt?

wirklich sooo schwer?

Offensichtlich. Deiner Argumentation nach ist schon der Ausdruck einer Internetseite ein Verstoß gegen das Urheberrecht…

Gruß

S.J.

Hi,
Ist halt schwierig auf Anhieb zu erraten, was du nicht verstanden hast, da ja genau dieses im UP in der Überschrift stand.
Ich konnte nicht ahnen, dass du das auffälligste übersehen hattest.

Natürlich habe ich der Reihe nach die Möglichkeiten angeführt von denen ich annahm dass du Sie überlesen hast, ich wusste doch nicht wo dein Irrtum war.
Du hast zu Beginn ja nur den ganzen § hingeworfen, der eine Reihe von Gründen aufgeführt die Zusammen, da es ja Ausschliessungsgründe gibt, das Ergebnis ergibt.

Es war natürlich mein Fehler, dass ich deinen Irrtum erst im 3ten Anlauf soweit eingrenzen konnte, das die Antwort dir hilft.

OL

Hallo,

Ist halt schwierig auf Anhieb zu erraten, was du nicht
verstanden hast, da ja genau dieses im UP in der Überschrift
stand.

ist sogar unmöglich, denn ich habe, im Gegensatz zu Dir, alles verstanden.

Ich konnte nicht ahnen, dass du das auffälligste übersehen
hattest.

Du interpretierst Sachen in das Gesetz, die da so nicht drin stehen.

Natürlich habe ich der Reihe nach die Möglichkeiten angeführt
von denen ich annahm dass du Sie überlesen hast, ich wusste
doch nicht wo dein Irrtum war.

Da brauchst Du überhaupt nicht so überheblich zu tun. Nichts verstehen und dann noch auf dicke Hose machen.

Du hast zu Beginn ja nur den ganzen § hingeworfen, der eine
Reihe von Gründen aufgeführt die Zusammen, da es ja
Ausschliessungsgründe gibt, das Ergebnis ergibt.

Aus dem Paragraphen geht eben nicht hervor, dass es unzulässig ist. Das scheinst Du aber nicht begreifen zu wollen.

Nochmals

Voraussetzung ist: offensichtlich rechtswidrig …

Es war natürlich mein Fehler, dass ich deinen Irrtum erst im
3ten Anlauf soweit eingrenzen konnte, das die Antwort dir
hilft.

Tut mir leid, wenn Du es einfach nicht kapierst. Ich habe aber noch andere Sachen zu tun, als es jemandem, der es einfach nicht verstehen will, zu erklären.

S.J.

oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
HI,

Die Bedeutung von „oder“ ist dir bekannt?
Nein es reicht „öffentlich zugänglich zugänglich gemachte Vorlage“ (wie im §53beschrieben), die muss nichteinmal illegal sein, danach hatte die UP ja genau gefragt, ob wer weiss, wo sie sich diese sich saugen kann. Und genau davon darf sie sich zwar dann selbst einen Ausdruck machen, da das unter Privatkopie fällt. Aber eben nicht von einem Dienstleister entgeltlich.
Da das Originalformat des Werkes aber schon ca.A2 ist und sie es vergrößert haben will, dürfte das zumindest in einem Stück am Homedrucker nicht funktionieren, deshalb habe ich auch nur die fremde Dienstleistung angesprochen.
Wieso du mir unterstellst, ich würde glauben dass man sich eine Internetseite nicht ausdrucken darf, ist mir schleierhaft.
Dies ist eigentlich, wenn man das Urheberrecht so einigermassen verstanden hat, auch völlig logisch, da der Dienstleister dabei mit fremden geistigen Eigentum, einen Verdienst und Gewinn hätte, der Urheber aber leer ausginge.
Daher müsste in diesem Fall eine Bewilligung eingeholt werden, die im Normalfall eben eine Kleinigkeit kostet.
Ich denke es ist nun alles gesagt, sodass auch du es mittlerweile verstanden hast.
Leider lamentierst du in deiner bekannten rechthaberischen Art ewig und 3x nochmals unnütz und unsachlich herum.
Es ist doch keine Schande, etwas dazugelernt zu haben.

Ganz nebenbei hat sie offenbar ohnehin nur eine Mülldatei „gefunden bekommen“ entgegen ihrer Anfrage nach einer hochauflösenden Datei.

OL

*PLONK*

Ich denke es ist nun alles gesagt, sodass auch du es
mittlerweile verstanden hast.

Leider lamentierst du in deiner bekannten rechthaberischen
Art ewig und 3x nochmals unnütz und unsachlich herum.

Das sagt ja genau der richtige. Hast Du die Wahrheit gepachtet?

Es ist doch keine Schande, etwas dazugelernt zu haben.

Unter solchen Voraussetzungen diskutiere ich nicht mehr.

Spiel woanders den Oberlehrer.

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