Kunstfreiheit usw

Hallo!

Interessensfrage: XY stellt sich eine Art Vogelscheuchen-Skulptur in den Garten (künstlerische Auseinandersetzung mit der grüneskreuz-Bewegung der deutschen Landwirte).
Eine Stunde später verlangt die Polizei die Demontage.

Die Nachfrage „Warum?“ erhielt keine klare Antwort, außer so Dinge wie „es gab eine Beschwerde“, „an der Straße geht das nicht“ und einmal der Hinweis auf das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG).

XY, der der Aufforderung nachkommt, weil es ihm eh nur um Fotos davon ging, fragt aus Interesse nach: „Kunstfreiheit und so? Uninteressant?“

Antwort der Polizei: „Nein, nein, das nicht. Sein Grundrecht könne man sich ja schließlich einklagen“.

Mich würde interessieren, wie dieser Sachverhalt denn rechtlich zu sehen ist.

Gruß
F.

Dein Bauwerk lässt nun mal eher an eine Drohung denken (erhängter Bauer) als an Kunst. Und sowas ist verboten. Da gibts auch schon vergleichbare Urteile über erhängte Gartenzwerge mit Blick zum Nachbarn.
Wenn du mal ehrlich in dich gehst: War das eher als Kunst oder eher als Provokation gemeint? Ich schätze Letzteres.
Denn merke: Kunst kann provozieren, aber nicht jede Provokation ist Kunst.
Falls du doch ernsthafte künstlerische Absichten hast: Künstler werden halt missverstanden, damit musst du leben und ggf. klagen.

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Es geht ja nicht darum, ob ich „in mich gehe“, sondern tatsächlich um die rechtlichen Grundlagen.

Mit Provokation oder gar Drohung hatte es übrigens gar nichts zu tun, was durch den Kontext, in den die Skulptur eingebettet ist, leicht „objektiv“ nachzuvollziehen ist, und von den Polizisten auch nachvollzogen hätte werden können.

Zudem: Ein Bauer, der am grünen Kreuz hängt und dort ausblutet - der metaphorische Gehalt ist dermaßen offensichtlich, dass sich eher die Frage „Banalster Kitsch oder Kunst?“ statt „Drohung oder Kunst“ stellt.

Ich denke, und v.a. deshalb die Frage hier, dass der Aspekt „Ist das inhaltlich Kunst (oder Provokation oder Kitsch)?“ kein rechtlicher Aspekt sein kann.
Es wird wohl eher um formale Aspekte gehen.
Vor allem interessiert mich die Frage, ob man sich dieses Recht tatsächlich, wie von den Polizisten vorgebracht, erst erklagen muss.

Gruß
F.

Das Gesetz hätte ich gern mal gesehen.

Beziehen sich auf einen konkreten „Gegner“ und haben mit dem Fall hier exakt gar nichts zu tun.

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Dann gibt es auch keine Demontage, ist doch ganz einfach.

Eine polizeiliche Anordnung hat immer noch ausschließlich auf einer zu nennenden Gesetzesgrundlage zu erfolgen. Sogar in Bayern. Einfach „PAG“ murmeln ist etwas zu wenig.

Andersrum wird ein Schuh draus: wer was will, hat zu klagen. Und vorher erst mal konkret zu fordern. Denn: alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Ich kenne kein Gesetz, in dem das konkrete Aussehen einer Vorgelscheuche geregelt ist. Es gibt den Immissionsschutz, aber das Ding leuchtet nicht und macht keinen Lärm. Tiere werden davon auch nicht erschreckt oder belästigt.
Vergleichbar ist die Puppe vielleicht mit den Weihnachtsmännern, die man sich an die Hauswand oder den Balkon hängt. Man kann drüber lachen, man kann sie hässlich finden, aber ein Verbot kann ich nicht erkennen.

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Das sehe ich prinzipiell auch so.
Hier wollte ich möglichem Nervfaktor aber einfach aus dem Weg gehen, zumal ich das Ding eh bald wieder teilabgebaut hätte.

Die Polizisten haben mir tatsächlich auf Nachfrage nichts Konkretes genannt.
Außer dem Verweis auf das PAG wurden v.a. diese beiden Aussagen getätigt: „Wenn sie nackt auf der Straße herumlaufen, können Sie ja auch nicht sagen, das ist Kunst“ (das soll wohl verweisen auf eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses“?) und „Wenn das ein kleines Kind sieht, das erschreckt sich doch“ (-> verweist auf was?).

Was ich evtl. machen will, ist, mir eine Stellungnahme der Polizei zu erbitten, in der der Grund der Demontage-Aufforderung klar benannt wird.
Besteht dafür ein Rechtsanspruch meinerseits?

Gruß
F.

Einfach:

Sie waren da, sie sind wieder gegangen. PAG.

Stell doch noch ein Tischchen mit einem Packerl Popcorn nebens Grünkreuzerl. Als weitere Beschäftigungstherapie.

awM

Bürgermeister wirst du wohl nicht werden. Aber die schnelle Reaktion ist sehr bemerkenswert. Forder die dir sicherlich bekannte Dumpfbacke mit den connections raus.
Es Lem soll doch a Freid sei und koa Qual.