Ein Schüler wirft an Sonntagen eine kostenlose Zeitung bei uns in den Briefkasten - Herrausgeber ist die örtlich Tageszeitung.
Aus welchen Gründen auch immer hat der Schüler den normalen Weg zum Briefkasten über eine Mauer verkürzt und dabei einen Flurschaden angerichtet - der auch gestern der Hapftplichtversicherung der Zeitung gemeldet wurde.
Der Versicherer will den Schaden bezahlen und wir sollen Kaufbeleg einreichen.
Alter und Wert müßte aus der Rechnung ersichtlich sein.
Jetzt unser Problem:
Vor ca.10 Jahren haben wir unser Klavier gegen diesen Kunstgegenstand getauscht.
Es handelt sich um einen handgefertigten, übergroßen, halbhohen,ausgetretenen „Landstreicher-Stiefel“ mit Schnürlöchern und Falten, der frostsicher gebrannt und in tollen Farben lasiert ist.Die Materialstärke ist unterschiedlich, ein Unikat und überhaupt nicht vergleichbar mit normaler Ware aus dem Handel - die überwiegend in Formen etc. gegossen werden und um 100 € gehandelt werden.
Eine Rechnung/Quittung über den Tausch haben wir seinerzeit nicht gefertigt,
der Künstler lebt nicht mehr.
Der Stiefel ist im Handel nicht zu kaufen und ist nicht reparabel - alles kleine und große Scherben.
Für uns hatte dieser Tausch mit dem Klavier einen Wert von ca. 500 €uro.
Der Stiefel war in der Mauer befestigt und gegen Diebstahl „gesichert“, immer im Frühjahr wurde er mit einer Blume bestückt und war prächtig anzusehen.
Wie soll ich vorgehen ?
Danke !
Hallo Jürgen,
grundsätzlich erstattet die Haftpflicht den Zeitwert des beschädigten Objektes zum Zeitpunkt des Schaden. Also müßt ihr erstmal nachweisen, was so ein Objekt gekostet haben würde. Ich würde mir einen Kostenvoranschlag eines Künstlers besorgen, der soetwas herstellen würde. Dann gebt ihr das Alter des beschädigten Gegenstandes und den allgemeinen Zustand an (also ohne Macken, etc.). Dann wird die Versicherung hingehen und anhand einer Tabelle ermitteln, was der Stiefel noch Wert war (Abnutzungstabelle). Wie auch immer, wird aufgrund des Alters kein großer Betrag herauskommen.
Ich empfehle dir, dich einmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Hauptzentrale der Versicherung in Verbindung zu setzen. Er kann dir direkt sagen was er braucht (bitte um eine Hilfestellung damit man mit dem kleinen Schaden nicht zum Anwalt laufen muß) oder man einigt sich auf einen bestimmten Betrag.
Bei Fragen einfach melden
gruß
Martin