Hallo, eine frage zur Anmeldung eines „Kunsthandwerk“ als Nebengewerbe/Kleingewerbe
Wie ist die Definition eines Kunsthandwerkes? Und wie ist es mit der Handwerkskammer und der Anmeldung zum Nebengewerbe?
Wenn jemand Werkstücke (Truhen/Wachstafeln/Hocker usw.) aus Holz/Metall und anderen Materialien im Mittelalterlichen Stile designt, herstellt und diese zum Kauf anbietet! Aber keinen gelernten „Holzberuf“ hat.
Da die HWK dies dem Schreinerhandwerk zuordnet.
Kann die HWK da Probleme machen? Oder geht es sie nichts an?
Oder ist es besser das als Künstlerische Tätigkeit zu definieren!?
Gruß MiSi