Kunsthandwerk Nebengewerbe anmelden!?

Hallo, eine frage zur Anmeldung eines „Kunsthandwerk“ als Nebengewerbe/Kleingewerbe

Wie ist die Definition eines Kunsthandwerkes? Und wie ist es mit der Handwerkskammer und der Anmeldung zum Nebengewerbe?

Wenn jemand Werkstücke (Truhen/Wachstafeln/Hocker usw.) aus Holz/Metall und anderen Materialien im Mittelalterlichen Stile designt, herstellt und diese zum Kauf anbietet! Aber keinen gelernten „Holzberuf“ hat.

Da die HWK dies dem Schreinerhandwerk zuordnet.
Kann die HWK da Probleme machen? Oder geht es sie nichts an?

Oder ist es besser das als Künstlerische Tätigkeit zu definieren!?

Gruß MiSi

Hallo MiSi33,

ich stand im letzten Jahr vor dem gleichen Problem, da ich meine selbstgemachten Sachen über DaWanda.de verkaufen wollte. Bin dann einfach zum Ortsamt gegangen und habe mir für 15,-EUR eine Anmeldung als KLEINUNTERNEHMER IM NEBENERWERB geholt. Damit mußte ich noch zum Finanzamt, damit ich eine Steuernummer bekomme. Nun darf ich offiziell verkaufen. In der Gewerbeanmeldung haben wir (d.h. die Dame vom Amt und ich) als Sparte „Herstellung und Verkauf von Kunstgewerbe“ angegeben. Sie meinte, daß damit alles von der Socke über Vogelhäuser bis hin Ölbildern alles abgedeckt wäre. Fürs Finanzamt muß ich jetzt nur eine Gewinn- und Verlustaufstellung machen und die am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung abgeben. Wenn da eine Positive Summe am Ende rauskommt (Du also Gewinn gemacht hast) erhöht sich das zu versteuernde Einkommen, wenn Du Verluste gemacht hast, verringert es sich. Diese Tips sind jetzt aber nicht 100%ig Wasserdicht, sondern geben nur in einfachen Worten das wieder, was die mir auf dem Amt erzählt haben. Hoffe aber, daß es Dir trotzdem ein wenig weiterhilft.