Guten Tag!
Es geht um einen laienhaften Veranstalter in einem kleinen Dorf, der wg. großer Finanzprobleme immer mehr Fundraising, Sponsorensuche u. dgl. betreiben muss.
Nun hat er einen einzelnen Auftritt eines Künstlers wie in den Vorjahren zu denselben Konditionen genehmigt (Künstler erhält den größten Teil der Einnahmen).
Danach hat dieser Künstler aber ohne Kommunikation mit dem Veranstalter einseitig beschlossen und publiziert, jetzt ebendort dauerhaft jedes Jahr aufzutreten (!) und außerdem einen Verein gegründet zum Fundraising dieser zukünftig angeblich alljährlichen Konzerte.
Außerdem hat der Künstler die sonstigen Veranstaltungen desselben Veranstalters publizistisch herabgesetzt (unlauterer Wettbewerb?)!
Damit tritt er in direkte Fundraising-Konkurrenz zum ausgetricksten, völlig überrumpelten Veranstalter.
Kann der Veranstalter jetzt nicht seine arglose, quasi formlose Auftrittszusage annullieren (ein Vertrag existiert nicht, nur eine zustimmende Mail, aber eben unter og. ganz anderen Vorausstzungen)?
Wie wäre dies rechtlich zu benennen bzw. zu begründen: Mehrfacher Verstoß gegen die guten Sitten u. a., unlauterer Wettbewerb?
Danke! karl
Ich denke, der „laienhafte Veranstalter“ hat wegen seiner Unprofessionalität auf ganzer Linie verloren.
Dazu gehört gegebenfalls eine konkrete Absage auf die vom Künstler „vorgeschlagene“ Vereinbarung.
Es kann dem Veranstalter allerdings gelingen „seine“ Veranstaltung zu canceln wenn die weiteren Rahmenbedingungen und Verträge dies zulassen oder ggf. auch nur dem speziellen Künstler wegen gescheiterter Vertragsverhandlung abzusagen.
Ich vermute mal, dass es keine AGBen des Veranstalters gibt.
Erst reicht keine, die Änderungen des Line-Up als Möglichkeit vorsehen.
Solange fürdie Veranstaltung keine Plakatierung gemacht wurde und keine Eintrittskarten verkauft wurden, ist so eine Änderung oder komplette Absage der Veranstaltung nicht sooo schwierig.