Kunststoffenster erneuern wegen dekorschaden

Beim Auszug haben wir Gardinenhaken vom Kunststoffenster gelöst, dabei hat sich die Beschichtung in Holzoptik an 2 Stellen gelöst. Eine Stelle ca 1cm die andere 3-4 mm.
Das Fenster ist 20 Jahre alt. Kann der Vermieter einen Komplettaustausch verlangen oder muß er sich auch mit einer Reperatur mit Fensterfolie zufrieden geben ?
Er hat uns einen Kostenvoranschlag über 800,- Euro geschickt und verlangt von uns 500,- Euro mit Abzug alt für neu.

Wenn der VM nach 20 Jahren eine Wertminderung von 300 € ansetzt (= 15€ p.a.), geht er von einer Nutzungsdauer von über 53 Jahren aus. Das ist nicht haltbar.

Wahrscheinlich ist eine fachgerechte Instandsetzung schwierig, aber nicht unmöglich - das müßte er akzeptieren. Ich würde ihm (zur Güte) max. 200€ anbieten, er sich andernfalls eines Gutachters bedienen möge.
Letzendlich stellt sich die Frage, ob das Anbringen von Klebehaltern nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört und damit die Beschädigung eine vertragsgemäße Abnutzung ist. Hier bist Du aber schon (fast) auf der Ebene eines Rechtsstreits.

Gruß
virages

Bei so einem kleinen Schaden wäre ein Komplettaustausch unverhältnismäßig. Eine fachgerecht ausgeführte Reparatur wäre ausreichend.
MfG

puh… da bin ich leider überfragt, sorry.

Hallo,

der ursprüngliche Zustand des Mietobjektes muss wieder hergestellt werden (bis auf die normale Abnutzung).

Wenn die Beschichtung wieder durch Reparatur in den vorherigen Zustand versetzt wird, ist alles in Ordnung.

Aber nicht einfach so ein bisschen ausbessern, wenn der Vermieter eh das Augenmerk jetzt darauf gelegt hat, sollte die Beschichtung fachmännisch repariert werden.

Bevor ich 500 EUR zahlen würde, wäre ich geneigt, lieber einen Fachbetrieb an die Beschichtung zu lassen.

Nachfragen, wieviel die Reparatur der Beschichtung durch ein Fachunternehmen kosten würde. Liegt man unter den 500 EUR, würde ich das schon aus Prinzip selbst machen lassen.

Gruss,

heike

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vnA

Wenn wirklich nur die Folie beschädigt ist, kann er auch nur die Reparatur der Folie verlangen. Ein Fensteraustausch ist völlig unverhältnismäßig.

Hallo,
Da es sich nur um einen rein optischen Fehler handelt,sollte sich der Vermieter mit der Reparatur (so wie sie vorschlagen) zufrieden geben.
Die Funktion der Fenster ist dadurch ja keineswegs beeinträchtigt.
Von daher, wenn er die Fenster austauschen möchte, muß er Sie auch selbst bezahlen:smile:
Viele Grüße

Hallo,
das Problem ist die Abgrenzung zwischen wohnbedingten Abnutzungen und so genannten kleine Reparaturen.
Du kleineren Reparaturen sind die Mieter in der Reget laut Mietvertrag verpflichtet wohnbedingte Abnutzungen hat der Vermieter zu tragen (dafür bekommt er ja die Miete)
seht nach,was in eurem Übergabeprotokoll steht und diskutiert mit dem Vermieter.
Dabei wünsche ich euch viel Erfolg

Hallo!

Zuerstmal ist zu klären, wer die Haken in die Fenster geschraubt hat. Sowas ist immer grenzwertig. verbaute Bauelemente dürfen nicht einfach nachhaltig verändert werden, ohne die Genehmigung des Vermieters.
Gehen wir davon aus, die Haken wurden von Euch eingeschraubt und der Schaden ist deutlich sichtbar. Nehmen wir an, aufgrund dessen ist eine Reparatur nötig. Ist das Fenster ein Kunststoffenster und die Holz-Optik eine Folie, die gewechselt werden kann, so sollte etwas Kitt und eine neue Folie genügen (… Annahme, ohne das Fenster gesehen zu haben). Sollte die Beschädigung so stark sein, dass das Fenster gewechselt werden muss, so sind die KNAPP 500,- von 800,- Gesamt durchaus denkbar - denn Kunststoffenster haben eine Ø Nutzungsdauer von 30-50 Jahren. Geht man von 50 Jahren aus, die Fenster waren 20 Jahre alt, so stimmt die Berechnung i.H.v. 500,- ungefähr.. ABER: Das sind alle nur Annahmen. Man kann das schlecht pauschal sagen, allerdings könnte man es sich mit den gegebenen Informationen durchaus schlüssig machen.
Übrigens bezweifle ich, dass die haftpflichtversicherung dafür eintritt, aber ´fragen kostet nichts..

ich hoffe ich konnte erstmal weiterhelfen.

Grüße
Christian Wiesbrock

Das kann ich leider nicht beurteilen. Aber meines erachtens, darf man das mit Fensterfolie beheben.

Gruß
Ulrike

Beim Auszug haben wir Gardinenhaken vom Kunststoffenster
gelöst, dabei hat sich die Beschichtung in Holzoptik an 2
Stellen gelöst. Eine Stelle ca 1cm die andere 3-4 mm.
Das Fenster ist 20 Jahre alt. Kann der Vermieter einen
Komplettaustausch verlangen oder muß er sich auch mit einer
Reperatur mit Fensterfolie zufrieden geben ?
Er hat uns einen Kostenvoranschlag über 800,- Euro geschickt
und verlangt von uns 500,- Euro mit Abzug alt für neu.

Hallo,
Zum Gebrauch gehören unvermeidlich gewisse Gebrauchs- und Verschleißspuren an der Mietsache. Entsprechend bestimmt § 538 BGB, daß der Mieter die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nicht zu vertreten hat ( = dafür nicht haftet).

Hier trifft den Vermieter die Pflicht, die durch normalen vertragsgemäßen Verbrauch entstandenen Verschlechterungen auf seine Kosten zu beseitigen. Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme diverser Instandhaltungs-maßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen, uhu43

Hallo koni68
ich kann kein Fehlverhalten von Euch erkennen. Ihr habt Gardinenhaken angebracht, das ist der übliche Gebrauch und stellt keine Beschädigung dar.
Wenn das 20 Jahre alte Dekor dann kleine Beschädigungen beim ablösen aufweist, ist das keine Sache für das der Mieter haftet.
Die Reparatur muß der Vermieter übernehmen.
Derartig hohe Kosten von € 500,-- für „neu für alt“ sind überhöht und unbillig.
Sehe ich rechtlich keine Handhabe des Vermieters.
Hoffentlich hängt Eure evtl. Kaution nicht zu lange fest.
Gruß
fragmich46

koni68

Die Frage ist, wer hat die Haken an den Fenstern angebracht? Waren diese schon bei Einzug montiert, dann ist dafür der Vermieter selbst zuständig. Haben Sie diese Haken eingeschraubt und dadurch die Fenster beschädigt, sollten Sie einen Fachmann - Fensterbauer - beauftragen, eine Expertiese abzugeben, in welchem Maße die Fenster beeinträchtigt sind.
Leider ist dieser Fall nicht mit ja oder nein zu beantworten.
Sicher kann der Vermieter keinen kompletten Ersatz der Fenster von Ihnen verlangen, dazu kommte NEU vs ALT!