KunstUrhG §22 Recht am eigenen Bild

Kunsturhebergesetz §22
http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/kug/…
(Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden)

Gibt es diesbezüglich irgendwo einen Passus bzw. eine Entscheidung,
welche unter Umständen bereits das Anfertigen der Aufnahme untersagt?
konkret: kann prinzipiell Niemand etwas dagegen einwenden, wenn ein Anderer ohne seine Zustimmung Fotos von ihm macht und daheim im Wohnzimmer aufhängt?
oder: kann prinzipiell jede Privatperson von einem Anderen Aufnahmen machen und diese z.B. in einem Verfahren als Beweisstücke vorlegen?
Kann Jemand einen Anderen überhaupt daran hindern, wenn er gegen seinen Willen von ihm Aufnahmen „nur zum Privatgebrauch“ machen will - oder gibts gegen solche Fälle wiederum einen „Belästigungs“-Paragraf oder dergleichen?

Vielen Dank, für alle Antworten!

Hallo,

nein, solange Du eine andere Person im öffentlichen Raum photographierst, gibt es da keine rechtlichen Hinderungsgründe.

Angeblich ist ein neues Gesetz im Planung, dass einen verstärkten Schutz der Persönlichkeit erreichen soll. Wurde angeregt durch Handy-Photographie in Schwimmbädern. (Nein, die haben da keine Handys photographiert.)

ujk

nein, solange Du eine andere Person im öffentlichen Raum photographierst,
Angeblich ist ein neues Gesetz im Planung, dass einen
verstärkten Schutz der Persönlichkeit erreichen soll.

Hallo ujk,
danke für Deine Auskunft.
Umso verwunderlicher find ich dass der öffentliche Bereich nicht gleich in in den erst vor paar Monaten neu geschaffenen sog. „Paparazzi-Paragraf“
StGB § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt"
aufgenommen wurde - dann wärs in einem Aufwaschen gegangen … erinnert irgendwie an „Salami-Taktik“
Grüße, Michl

Hallo,

hier hab ich noch einen guten Link gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

ujk