Hallo zusammen,
wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte…
Auf einer Ausstellung meiner Plastiken wurden einige Arbeiten mutwillig ‚behandelt‘, d.h. es wurden Schamhaare abgeschnitten, Kaugummis in Hände gedrückt, Stecknadeln zwischen Schenkel gestochen, Nägel aus Gips rausgebrochen (klingt bizarr, ich weiß).
Die Ausstellung war komplett versichert… nur, jetzt komme ich zu meinem Problem: Die Schäden sind so klein, dass nicht von einem ‚Totalschaden‘ gesprochen werden kann - allerdings auch ‚groß‘ genug, dass ich sie nich völlig spurlos wiederherstellen kann, außerdem wird die Restauration einiges an Arbeitsstunden verschlingen.
In welcher Form und in welcher Höhe kann ich Ansprüche bei der Versicherung geltend machen? Und wie begründe ich das?
Schon jetzt herzlichen Dank…
Schöne Feiertage, wünscht
Anja