Hallöchen.
Habe folgendes Problem:
Habe Mitte November 2009 meinen Renault Twingo (Halbautomatik), wegen einer verschlissenen Kupplung,in eine offizielle KFZ-Werkstatt gebracht und bekam dann mitgeteilt, das die Werkstatt ca 2 Tage benötige um die Kupplung zu beschaffen und auszutauschen und man sich dann bei mir telefonisch melden würde, wenn das Auto fertig wäre.
Als ich nach 4 Tagen dann in der Werstatt mal nachgefragt hatte, was denn nun mit meinem Auto sei, bekam ich dann die Information, das man die verschlissene Kupplung ausgebaut hätte aber nun nicht in der Lage wäre, selbst direckt über Renault eine neue Kupplung zu beschaffen, weil es angeblich irgend ein Sonderfall wäre.
Schliesslich telefonierte ich mit einem befreundeten Renaultschrauber, der auch rein zufällig bei einem freien Ersatzteile Händler angestellt ist, erklärte im meine Problematik und teilte ihm meine Fahrzeugdaten und Schlüsselnummern mit. Dieser wiederum konnte mir die richtige Kupplung auf anhieb zuschicken. (Schon ein wenig komisch, oder?)
Als dann binnen 2 Tagen das Packet mit der neuen Kupplung bei mir eintraf, brachte ich diese auch umgehend zu der KFZ-Werkstatt, wo sich mein Auto derzeitig immernoch befindet.
Der Innhaber der Werstatt war dann sichtlich verwundert darüber, das ich als Leihe ihm binnen 2 Tagen das richtige Ersatzteil für mein eigenes Auto beschaffen konnte, versicherte mir dann aber, das sie nun meinen Twingo schnellstmöglich fertig stellen würden.
Seit diesem Tag warte ich nun bis heute darauf, das die Werkstatt es nun endlich mal gebacken bekommt meinen Wagen wieder zusammen zu schrauben und immer wenn ich da anrufe und nachfrage, wann mein Auto denn nun endlich fertig werden würe, bekomme ich immer die Antwort, das es noch eine Woche dauern könne, da ja pemanent Notfälle dazwischen kommen würden und deswegen immer so viel zu tun wäre, das sie es noch nicht geschafft hätten an meinen Twingo ran zu gehen.
Nun die Frage an euch:
Was soll ich nun tun und was kann ich nun dagegen machen? Kennt einer vielleicht einen gerichtlichen Prezidensfall?