Kur abgelehnt, was nun?

Herr X (ca. 50 Jahre alt) hat gesundheitliche Probleme und bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kur beantragt.

Die Kur wurde abgelehnt.
Sie halten eine ambulante Therapie für ausreichend,
und Herr X solle sich an einen Facharzt wenden.

Was nun? Muss man denn viel öfter arbeitsunfähig (mit gelbem Schein) sein und öfter zu den Ärzten laufen,
damit endliche eine Kur genehmigt wird?
Eine vorbeugende Kur wäre doch für die Rentenversicherung wirtschaftlicher.

Was kann jemand wie Herr X machen, um die Kur doch noch zu bekommen?

Gruß JoKu

Herr X (ca. 50 Jahre alt) hat gesundheitliche Probleme und
bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kur beantragt.

Die Kur wurde abgelehnt.
Sie halten eine ambulante Therapie für ausreichend,
und Herr X solle sich an einen Facharzt wenden.

Was nun? Muss man denn viel öfter arbeitsunfähig (mit gelbem
Schein) sein und öfter zu den Ärzten laufen,
damit endliche eine Kur genehmigt wird?

Hallo!

Zeit und Umfang von Arbeitsunfähigkeitszeiten ist hierbei nicht von Bedeutung.

Eine vorbeugende Kur wäre doch für die Rentenversicherung
wirtschaftlicher.

Eine Kur wird dann genehmigt, wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert oder die Gefahr der Verminderung der Erwerbsfähigkeit besteht. Zudem gilt der Grundsatz „Reha - also Kur - vor Rente“, d.h. wenn ohne eine Kur eine Rente zu gewähren ist, sollte vorab geprüft werden, ob nicht durch eine Reha eine Rentengewährung abgewendet werden kann.

Ich denke, dass der Rentenversicherungsträger - und dort der Vertrauensärztliche Dienst - dies im vorliegenden Fall alles geprüft und dabei festgestellt hat, dass keine der Voraussetzungen vorliegen. Die Aussage „Wenden Sie sich an einen Facharzt zur Durchführung einer ambulanten Behandlung“ lässt darauf schließen, dass sich der Vetrauensärztliche Dienst damit befasst hat und zu dem Ergebnis gekommen ist.

Was kann jemand wie Herr X machen, um die Kur doch noch zu
bekommen?

Die erste Möglichkeit ist natürlich gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Diesem Widerspruch würde ich dann eine Stellungnahme des Hausarztes bzw. behandelnden Arztes beifügen, der eine Kur - mit Angaben der Gründe, warum dies so ist - befürwortet. Wird im Widerspruch wiederum die Zuerkennung einer Kur abgelehnt, bleibt nur die Möglichkeit eines Sozialgerichtverfahrens, sprich Klage.

Wie die Möglichkeiten der Gewährung einer Kur aus der Krankenversicherung aussieht, kann ich nicht sagen. Dies wäre aber ggf. auch noch eine Möglichkeit.

Gruß JoKu

Gruß,
Robert