Hallo Leute!
Ich habe gehört,das man eine Kur nicht nur von der LVA,sondern auch von der Krankenkasse bekommen kann.Heißt das, das man dann öfter als alle drei Jahre zur Kur kann?
Michael
Hallo Michael,
in der Regel erhalten Berufstätige eine Kur zur Erhaltung/Widerherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit vom Rentenversicherungsträger (LVA/BfA). Rentner wg. keiner „Arbeitsfähigkeit“ mehr von der Krankenkasse. Aber Ausnahmen gibt es auch hier. Eine vielleicht einfachere Möglichkeit zwischen den drei Jahren eine Kur zu erhalten, wäre eine ambulante Vorsorge-/Reha-Maßnahme (ambulante Badekur). Hier zahlt die Krankenkasse den Arzt, 85 % der Anwendungen und evtl. einen Tagszuschuß von 25,-- DM (den Tageszuschuß aber nur 1 x innerhalb 3 Jahren). Für diese Kur muß allerdings Urlaub genommen werden. (Diese Kuren sind oft erfolgreicher, weil der Kurgast motivierter ist - „ich zahle einiges selbst, da will ich auch gesund werden …“)
Bei ärztlich begründeten Fällen kann auch die LVA/BfA innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes weitee Kuren bewilligen - mach dich aber schon mal auf einen Papierkrieg gefaßt …
Viel Erfolg
Karin
Hallo Leute!
Ich habe gehört,das man eine Kur nicht nur von der LVA,sondern
auch von der Krankenkasse bekommen kann.Heißt das, das man
dann öfter als alle drei Jahre zur Kur kann?
Michael
Hallo,
die Wartezeit beträgt mittlerweile 4 Jahre und die sog.
Badekuren werden auf diese Wartezeit angerechnet, so sie denn
überhaupt durch den Medizinischen Dienst genemigt werden.
Ich kann nur sagen, daß in den letzten Zwei Jahren rund 95%
aller Kuranträge über die Kasse abgelehnt wurden und zwar
immer mit dem Hinweis, daß die Möglichkeiten in Wohnortnähe
nicht ausgeschöpft wurde.
Gruss
Günter