Hallo,
Mr. X ist Privatpatient und sollte eine psychosomatische Kur bekommen. Den ganzen Werdegang beantragte er ab Oktober 2008 und schrieb auch die ausgewählte Kurklinik an. Die Kurklinik schrieb zurück dass der Tagessatz für 2008 (der Zusatz „für 2008“ war fett) bei 105 € liege. Nun wurde ein Termin festgelegt an dem Mr. X seine Kur dort antreten sollte: 06.01.2009.
Da die finanzielle Situation des Mr. X nicht so rosig ist überlegte er schon ob er 4 oder 5 Wochen bleiben kann (mit Verlängerung eben). Aber nach einigem Nachdenken entschied er sich für 5 Wochen, da der Restbetrag nicht sooo hoch wäre (das man evtl. noch einen privaten Sponsor aus der Familie finden würde
).
NACH der Kur erhielt Mr. X die Rechnung von der Kurklinik. Seit dem besagten Brief im Oktober war NIE wieder von irgendwelchen Kosten die Rede bis zur Rechnungslegung. Und auf einmal sollte Mr. X 119 € als Tagessatz zahlen statt 105 €.
Klar - es war 2009 und die Preise können sich ändern. Aber in Treu und Glauben dass die 105 € noch gelten ist er die 5 Wochen geblieben (sonst hätte er nur 4 Wochen gemacht da die Krankenkasse nicht viel dazu gibt).
Mr. X ist nun der Meinung dass er nur den Tagessatz von 105 € zahlen muss denn die Klinik hätte ihn über neue Preise informieren müssen - und zwar VORHER oder zumindest so zeitig wie auch die die Preise bekannt haben.
Welchen Tagessatz muss Mr. X zahlen? Schließlich geht es hier um immerhin gute 500 € MEHRkosten mit denen Mr. X nicht gerechnet hat (und die er auch nicht flüssig hätte).
LG
Tobi@s