Hallo,
ich hab eine 5 wöchige Kur genehmigt bekommen von der Rentenversicherung, allerdings steht der genaue Termin noch nicht fest. Die Klinik meldet mir diesen erst noch. Hab ich die Pflicht die Kur meinem Arbeitgeber jetzt schon zu sagen, oder kann ich das auch erst machen, wenn der Termin von der Klinik mitgeteilt wurde?
Danke für Antwort
Grüße
Hans
hallo,
da man Arbeitsunfähigkeit (und nichts anderes ist ein Reha-Aufenthalt) gem. § 5 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
so frühzeitig wie möglich einem AG mitzuteilen hast (= Anzeigepflicht), sollte man bereits die Bewilligung einer Reha sowie deren voraussichtliche Dauer dem AG mitteilen.
Der Bescheid der Klinik über den konkreten Rehabeginn reicht man dann so schnell wie möglich nach. Dann ist man auch der Nachweispflicht des § 5 EFZG nachgekommen.
Das (Anzeige- und Nachweispflicht) sind nämlich grundsätzlich zwei verschiedene Dinge.
&Tschüß
Wolfgang