Meinem Freund Herrn M wollte die Krankenkasse gar keine Kur zahlen, und hat gleich an die Rentenversicherung verwiesen.
Dort wurde der Kurantrag trotz vorhandener gesundheitlicher Pobleme (auch nach Einlegen von Widerspruch) abgelehnt.
Was kann Herr M nun machen? Kur selbst zahlen geht nicht. Zusätzlich nehmen bei Herrn M Burn-Out-Probleme zu.
Muss er erst richtig am Boden sein, bevor was passiert?
grundsätzlich gilt - für Rehabilitationsmaßnahmen (Kur) ist immer
dann der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig wenn der Betreffende noch im Berufsleben steht oder grundsätzlich zur Verfügung steht.
Für alle anderen die Krankenkasse.
Wenn nun eine solche Maßnahme beantragt wird dann kommt es entscheidend darauf an wie die Vorgeschichte war. Welche Behandlung erfolgte wo und wann und wurden alle möglichen Massnahmen auch wirklich ausgeschöpft.
Wenn aus den Unterlagen ,und hier kommt es wirklich auf die Befundberichte der behandelnden Ärzte an, dies nicht klar hervorgeht, dann wird es nix mit der „Kur“ weil diese eben immer nur der zweite Schritt in der
Behandlung sein kann und nicht der erste.
Gerade bei Erkrankungen wie sie hier geschildert wurden, kann es
durchaus möglich sein, dass auch eine „Kur“ nicht die richtige Lösung
ist - solche Probleme werden nicht mit drei Wochen „Luftveränderung“
gelöst - wir hatten schon Fälle wo stattdessen eine stationäre Behandlung in einer entsprechenden Fachklinik für notwendig gehalten wurde.
Gruß
Czauderna
Hallo
„wir“ das ist die Krankenkasse bei der ich seit 40 Jahren beschäftigt bin und u.a. für solche Fälle
zuständig bin bzw. war.
Du selbst kannst da gar nix tun - das müssen die behandelnden Ärzte deines Freundes zusammen mit ihm und seiner Krankenkasse in den Griff
bekommen wenn den alle Voraussetzungen erfüllt sind die eine
stationäre Behandlung rechtfertigen bzw. notwendig machen.
die Rentenversicherung zahlt Rehabiliationsmaßnahmen wenn dadurch der Versicherte wieder fähig ist arbeiten gehen zu können. Aus welchen Gründen wurde diese Maßnahme den abgelehnt?
Versicherungsrechtliche? Oder Gesundheitszustand?
Ansonsten dringend wieder einen Widerspruch einlegen!