ich hatte ab März eine 4-Wochen Reha-Kur, die um 2 Wochen verlängert wurde. Bisher ging ich davon aus, dass man höchstens für 28 Tage die 10 Euro zuzahlen muss (es gibt keine Befreiungsgründe für mich, soweit ich das sehe)?
Aber nun soll ich die vollen 6 Wochen jeweils 10 Euro zahlen?
Welche Erfahrunge habt Ihr hier gesammelt?
Danke für Eure Antworten!
Grüße aus dem Allgäu
Brigitta
für die gesamte Dauer einer Kur sind die 10 € zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die KK oder die RV die Kur zahlt.
Die Begrenzung auf 28 Tage (bzw. 14 Tage in der RV) gilt nur dann, wenn es sich um eine Anschluss-Reha nach einer Krankenhausbehandlung (AHB) handelt. Dann wird auch die Zeit der vorherigen KH-Behandlung angerechnet. Eine Erstattung der Zuzahlungen an die KK ist nur möglich, wenn die Belastungsgrenze des § 62 SGB V überschritten wird.
Hi Woko,
danke für deinen Hinweis - so ist es mir nun klarer. Hatte eine falsche info im Sinn.
Zum Glück war die Kur sehr schön und sinnvoll, somit zahle ich dann den Beitrag auch leichter, als wenn es anderes wäre.
Grüße ins Wochenend
Brigitta
also ich war im Mai 2008 über 6 Wochen krank und habe daher Krankengeld bezogen.
für die gesamte Dauer einer Kur sind die 10 € zu zahlen. Dabei
spielt es keine Rolle, ob die KK oder die RV die Kur zahlt.
Als ich im Januar 09 aufgrund meiner Folgeerkrankung im Mai für sechs Wochen zur Kur gefahren bin, musste ich keinen Cent bezahlen.
Dafür habe ich aber auch wieder nur Krankengeld bekommen.