Hallo,
nehmen wir an Student A muß unbedingt wegen starkem Übergewicht, aufgrund körperlicher Probleme, eine Kur machen um sowohl das Übergewicht als auch den körperlichen Grund in den Griff zu bekommen. Wie gesagt Student.
Student A hat einen Studi-Job mit ca. 500 EURO/mtl. Einkommen und ist selber studentisch krankenversichert.
WER ist nun Kostenträger für so was, es wird wahrscheinlich eine längere Aufenthaltsdauer in Betracht kommen.
Danke
Grüße
Marie
Hallo Marie,
Student A sollte einfach seinen Antrag bei einer der sog. „gemeinsamen Servicestellen“ stellen, denn dort wird zum einen geklärt, ob überhaupt ein Recht auf Reha besteht.
http://www.reha-servicestellen.de/
Falls Ja, wird dort auch für den Antragsteller verbindlich die Kostenträgerschaft festgestellt, d.h., der Antrag wird jedenfalls nicht wegen Unzuständigkeit abgelehnt.
&Tschüß
wolfgang
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Hallo,
Klasse, danke für den Tipp.
Falls Ja, wird dort auch für den Antragsteller verbindlich die
Kostenträgerschaft festgestellt, d.h., der Antrag wird
jedenfalls nicht wegen Unzuständigkeit abgelehnt.
Direkt vor Ort oder erst nach Untersuchungen usw.?
Hast Du eine Ahnung wie lange es von der Antragstellung bis zur Bewilligung dauert, denn Student A hätte vllt. die Möglichkeit, aus Studi-Sicht und Uniplan, gegen Beginn des Wintersemesters diese Kur/Reha machen zu können?
Danke
Grüße
Marie
Hallo,
Klasse, danke für den Tipp.
Falls Ja, wird dort auch für den Antragsteller verbindlich die
Kostenträgerschaft festgestellt, d.h., der Antrag wird
jedenfalls nicht wegen Unzuständigkeit abgelehnt.Direkt vor Ort oder erst nach Untersuchungen usw.?
Rehas werden im ersten Verfahrenszug idR nur auf Grundlage der feststellungen der behandelnden Ärzte beschieden.
Hast Du eine Ahnung wie lange es von der Antragstellung bis
zur Bewilligung dauert, denn Student A hätte vllt. die
Möglichkeit, aus Studi-Sicht und Uniplan, gegen Beginn des
Wintersemesters diese Kur/Reha machen zu können?
Eine Bescheidung dauert ca. 5-7 Wochen. Reha-kliniken haben dann noch 2-12 Wochen Wartezeit. A sollte von seinen Rechten nach § 9 Abs. 1 SGB IX Gebrauch machen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__9.html
und bereits bei Antragstellung den Terminrahmen (mit Begründung) angeben sowie ggfs. eine oder mehrere Wunschkliniken, die A hier suchen kann:
http://www.rehakliniken.de/w3.php?nodeId=7280
Danke
Scho’ recht
Grüße
Marie
&Tschüß
Wolfgang
Ich würde annehmen dass hier die Krankenkasse der Kostenträger ist, dieses kann ich aber nicht beurteilen weil ich nicht weiss wie alt der Student ist und inwiefern er vorher tätig war.
Ansonsten einfach einen Antrag bei der entsprechenden Krankenkasse stellen, falls diese nicht zuständig dafür sein sollte schicken die den Antrag automatisch an den Rententräger weiter der dieses ggfls. prüfen wird.
Lieben Gruß
Ich würde annehmen dass hier die Krankenkasse der Kostenträger
ist, dieses kann ich aber nicht beurteilen weil ich nicht
weiss wie alt der Student ist und inwiefern er vorher tätig
war.
Student A ist 24 Jahre und hat zuvor Abitur gemacht, er hat vorher mal einen kleinen Job an der Tankstelle und danach einen kleinen Job im IT-Bereich gehabt, alles neben der Schule, also nicht krankenversichert.
Student a ist Studentisch Pflichtversichert sagen bei bei einer großen deutschen Krankenkasse.
Ansonsten einfach einen Antrag bei der entsprechenden
Krankenkasse stellen, falls diese nicht zuständig dafür sein
sollte schicken die den Antrag automatisch an den Rententräger
weiter der dieses ggfls. prüfen wird.Lieben Gruß
DANKE DIR
Grüße
Marie
Hallo,
da er als Student pflichtversichert ist, ist für Ihn als Reha_Träger
seine Krankenkasse grundsätzlich zuständig. Er sollte also mit dieser
Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.
Es stellt sich in dem geschilderten Fall die Frage ob eine Reha
wirklich die geeignete Behandlungsmethode darstellt oder ob nicht
eine stationäre Behandlung in einer entsprechenden Fachklink, also
Krankenhausbehandlung, effizienter wäre.
Dies kann natürlich nur ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK)
klären.
Der Student sollte also nach entsprechender Beratung zusammen mit seinem behandelnden Arzt einen entsprechenden Antrag stellen.
Mittlerweile haben wir erfreulicherweise einen gewissen Service-Standard
erreicht, der u.a. ein Gutachten des MDK innerhalb von 14 Tagen ermöglicht.
Gruß
Czauderna
Hallo,
da er als Student pflichtversichert ist, ist für Ihn als
Reha_Träger
seine Krankenkasse grundsätzlich zuständig.
O. k.
Er sollte also mit
dieser
Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.
Es stellt sich in dem geschilderten Fall die Frage ob eine
Reha
wirklich die geeignete Behandlungsmethode darstellt oder ob
nicht
eine stationäre Behandlung in einer entsprechenden Fachklink,
also
Krankenhausbehandlung, effizienter wäre.
Student A würde dies genau so sehen, nur die Frage ob es dann für Student A ein „normaler Krankenhausaufenthalt“ wäre oder ob es so eine Art „Langzeit-Krankenhausaufenthalt“ gibt, denn Student A wäre mit einem Aufenthalt von 3 Wochen (Kur-Zeit der Krankenkassen) wahrscheinlich nicht gedient.
Nehmen wir an, Student A hat wohl gehört, dass es für Jugendliche diese Art gibt, in Form der INSULA-Klinik im Allgäu, aber eben NICHT für Erwachsene. Die Frage wäre es SO eine Klinik für ERWACHSENE zu bekommen, zu finden, gibt es so was am Markt…
Dies kann natürlich nur ein Gutachten des Medizinischen
Dienstes (MDK)
klären.
Ach so, eine „Krankenhauseinweisung“ macht doch normalerweise der Haus-oder Facharzt?
Der Student sollte also nach entsprechender Beratung zusammen
mit seinem behandelnden Arzt einen entsprechenden Antrag
stellen.
Antrag auf was - Krankenhausaufenthalt?
Mittlerweile haben wir erfreulicherweise einen gewissen
Service-Standard
erreicht, der u.a. ein Gutachten des MDK innerhalb von 14
Tagen ermöglicht.
Na, das wäre ja außerordentlich fix…
Kaum zu glauben.
DANKE DIR.
Grüße
Marie
Gruß
Czauderna
Hallo,
was eine Krankenhausbehandlung betrifft so genügt im Allgemeinen
einer ärztliche Einweisung bzw. eine Verordnung von Krankenhauspflege.
Es kommt dabei aber auch auf die Diagnose an und/oder auch auf das
gewählte Vertragskrankenhaus. In solchen Fälle wird dann schon vor
der Kostenübernahmeerklärung durch die Kasse über den MDK die
medizinische Notwendigkeit einer solchen Behandlung überprüft.
Gerade im geschilderten Beispiel kann ich mir ein solches Vorgehen
seitens der Kasse gut vorstellen.
Was die „Behandlungsdauer“ angeht kann man sowieso von hier aus nix sagen - das ist von Fall zu Fall individuell.
Sicher steht fest, dass drei Wochen da nicht ausreichen.
Gruß
Czauderna
Hallo,
was eine Krankenhausbehandlung betrifft so genügt im
Allgemeinen
einer ärztliche Einweisung bzw. eine Verordnung von
Krankenhauspflege.
Ah, eine Verordnung von Krankenhauspflege - was ist das bitte *grübel*?
Es kommt dabei aber auch auf die Diagnose an und/oder auch auf
das
gewählte Vertragskrankenhaus.
Student A hat wie erwähnt, starkes Übergewicht nehmen wir mal an, als Ursache wäre eine Hypophysenadenom, Tumore der Hirnanhangsdrüse (Hypophyse), diagnostiziert, dieser Tumor „drückt“ quasi die Hirnanhängsdrüse zusammen, DAS ist unter anderem die Ursache des enormen Übergewichtes, noch härtete Syptome treten bei Student A aber auch auf: Herzbeschwerden, Bluthochdruck - und das NICHT, aufgrund des Übergewichtes, sondern wegen es Tumors. Student A ist in endokrionologischer ambulanter Behandlung seit gut 1 Jahr. Er hatte vorher Untersuchungen in drei großen Unikliniken - niemand hat diesen Tumor diagnostiziert. Erst ein niedergelassener Endokrinologe hat dann die Diagnose vollkommen richtig gestellt, die Haut von Student A ist auch voller Striae (Hautstreifen). Es MUSS langfristig etwas geschehen, ansonsten werden auch noch andere Organe angegriffen werden…
Vllt. kennst du ja eine Klinik die sowas bei Student A behandeln könnte, incl. aller Begleitsymptome…
DANKE DIR
Grüße
Marie