Hallo,
angenommen ein Mitarbeiter muss zu einer mehrwöchigen Kur wegen einer psychischen Erkrankung. Darf die Firma in so einem Fall den Urlaub kürzen? Wie sieht es mit Reha nach einem Unfall in der Freizeit oder nach einer schweren Berufskranheit aus?
Danke für Antworten!
Frank
Hallo,
angenommen ein Mitarbeiter muss zu einer mehrwöchigen Kur
wegen einer psychischen Erkrankung. Darf die Firma in so einem
Fall den Urlaub kürzen?
weiss ich leider nicht, glaube aber - nein
Wie sieht es mit Reha nach einem
Unfall in der Freizeit oder nach einer schweren Berufskranheit
aus?
hm, wie soll es da aussehen - vermutlich willst du wissen ob eine Reha da möglich ist - die Antwort : ja !!
Die Kostenträger können unterschiedlich sein (Krankenkasse oder BG.)
Danke für Antworten!
Frank
Gruß
Czauderna
Hallo,
Ich möchte wissen, ob nach einer Reha der Urlaub gekürzt werden darf, ja oder nein 
Danke für Antworten.
Viele Grüße,
Frank
Hallo,
Bei einer medizinischen Reha, die von einem gesetzlichen Träger bezahlt wird, darf der Urlaub nicht gekürzt werden, da diese Reha eine Sonderform der AU ist gem. § 9 EntgFG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__9.html
Der Anlass für die Erkrankung ist dabei unerheblich.
&Tschüß
Wolfgang
Herzlichen Dank, das hatte ich mir gedacht - eine Freundih hat was anderes behauptet 