Kur und/oder Rehabilitation

Hallo,
es läßt sich vorstellen, dass es einen Menschen gibt, dem operativ an einer Beinarterie, die bereits verschlossen war, gut geholfen wurde. Am anderen Bein leidet der Mann ebenfalls an einer pAVK. Er hat eine KHK und hochgradige Herzinsuffizienz.
Jetzt gibt es zwei Fragenkomplexe - Kur oder Rehabilitation:
Im SGB V §23 (2) soll von einer „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten“ die Rede sein. Den Antrag bekäme man bei den Krankenkassen.
Auf den Internetseiten der früher BFA genannten Institution wird u.a. von einem Rehabilitationsantrag geschrieben, den man sich herunterladen kann.
Welchen Weg mit welchen Formularen muss man nun gehen? Zu beachten ist dabei sicherlich die Tatsache, dass der Mensch bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist.
Danke im Voraus für Hilfen und Anregungen.
Gruss
Horst

Hallo,
wenn der Mensch als Arbeitnehmer tätig ist, so hat er grundsätzlich
Anspruch auf Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
(ehemanls BfA). Allerdings werden dort ambulante Vorsorgemaßnahmen nicht sondern eher ambulante Reha-Maßnahmen bzw. stationäre Reha-Maßnahmen. Den Antrag dafür kann er sich bei der DRV-Bund runterladen.
Sollte dieser Anspruch nicht bestehen, dann kommt es darauf an ob dieser Mensch bei seiner PKV für solche Maßnahmen auch entsprechend
versichert ist.
Gruss
Czauderna

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich bin Arbeitnehmer und der formale Anspruch auf eine Rehabilitation besteht. Mich hatten nur die absolut unterschiedlichen Aussagen irritiert und ich wollte nicht von Anfang an in eine Ablehnungsfalle tappen.
Auch Erkundigungen im Bekanntenkreis weisen auf die Reha-Sache und damit die ehemalige BFA hin.
Die Unterlagen habe ich mir von denen schon heruntergeladen.
Trotzdem, weshalb der Unterschied?
Gruss
Horst

Hallo,
welcher Unterschied ??
Grundsätzlich ist die Rentenversicherung dafür da um Reha-Massnahmen
zur Verfügung zu stellen wenn die Erwerbsfähigkeit bedroht ist.
Eine ambulante Massnahme genügt hier in der Regel nicht.
Die (gesetzlichen) Krankenkassen sind dann für alle anderen
Versicherten zuständig für solche Sachen.
Gruss
Czauderna

Hallo,
o.k., ich habe es jetzt verstanden und werde mit dem Ausfüllen der Formulare beginnen.
Danke nochmals
Gruss
Horst

Hallo,
jetzt habe ich mit dem Ausfüllen begonnen und schon stoße ich auf die erste Unklarheit für mich.
Vorausschicken muss ich:
ich bin in Ganztagsarbeit erwerbstätig; habe erhebliche Herz- und Kreislaufprobleme; hatte eine Operation an einer Beinarterie und habe mir, um es ganz platt auszudrücken, überlegt, dass es für mich und meine blöde Gesundheit ganz toll wäre zu einer Kur zu fahren. Das ist nicht ganz allein auf meinem Mist gewachsen, mein Weib hatte dabei heftige Überzeugungsarbeit geleistet. Mein Arzt (Kardiologe) hat gemeint, dass er einen entspr. Antrag unterstützen würde, aber ich mich allein darum kümmern müsse.
Nun kümmere ich mich und schon weiss ich nicht, ob ich eine „Leistung zur medizinischen Rehabilitation“ oder eine „Stationäre medizinische Leistung zur Sicherung der Erwerbsfhigkeit“ beantragen muss. Ich fände eine Kur sehr gut für mich, was aber ist eine Kur von diesen beiden Auswahlmöglichkeiten?
Danke im Voraus für jede Hilfe.
Gruss
Horst

Hallo,
die stationäre Maßnahme scheint mir hier die richtige
Lösung des Problems zu sein.
stationäre Reha = Kur !!
Gruss
Czauderna

Hallo,
vielen Dank, Deine Darlegung bestätigt meine Überlegungen dazu. Also werde ich im Ausfüllen in dieser Weise fortsetzen.
Beste Grüsse
Horst

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